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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht · Mietrecht

Schimmel in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten und Mietminderung

Schimmel ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Hier finden Sie unsere Ratgeberseiten zu Ursachen, Verantwortung, Mietminderung und Beseitigung – und den direkten Weg zur anwaltlichen Prüfung.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Feuchte Wände, dunkle Flecken, modriger Geruch: Schimmel in der Wohnung belastet die Gesundheit und führt schnell zum Streit darüber, wer ihn verursacht hat und wer ihn beseitigen muss. Auf den folgenden Seiten beantworten wir die Fragen, die uns Mieter und Vermieter am häufigsten stellen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Schimmel gehört umgehend dem Vermieter gemeldet, am besten schriftlich und mit Fotos.
  • Ob und in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf, hängt von Ursache und Ausmaß ab.
  • Die Frage nach der Verantwortung entscheidet oft ein Gutachten – lassen Sie sich vorher beraten.

Alle Ratgeberseiten zum Thema Schimmel

Mietminderung wegen Schimmel

Schimmel in der Wohnung?

Rechtsanwalt Jamal Hajjo, LL.M. prüft Verantwortung, Mietminderung und die nächsten Schritte – kostenfrei und unverbindlich.

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Mietrechtliche Ersteinschätzung

Worum geht es in Ihrem Mietverhältnis?

Schritt 1 von 133 Min.
Einordnung

Welche Seite betrifft Ihre Anfrage?*

Wählen Sie die Seite, der Sie selbst oder die von Ihnen vertretene Person angehören.

Stellung

In welcher Stellung stellen Sie die Anfrage?*

Mietart

Um welche Mietart geht es?*

Wohnraum, Gewerbe und Stellplätze folgen unterschiedlichen Regeln.

Thema

Welches Thema betrifft Ihren Fall?*

Wählen Sie einen Schwerpunkt – weitere Themen können Sie in der Schilderung ergänzen.

Ziel

Worum geht es Ihnen vor allem?*

Frist

Läuft aktuell eine Frist?*

Diese Angabe hilft uns, zeitkritische Fälle sofort zu erkennen. Bei einer Frist unter 5 Tagen rufen Sie uns bitte direkt an: 030 / 200 590 770.

Stand

Wie weit ist die Angelegenheit?*

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Falls ja, erleichtert das die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Versicherung
Vollmacht

Möchten Sie uns bereits jetzt bevollmächtigen?*

Mit einer Vollmacht können wir sofort die Deckungsanfrage stellen und für Sie tätig werden. Wichtig: Ohne Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung unternehmen wir keine kostenauslösenden Schritte.

Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

Sachverhalt
Kontakt
✓ Kostenfrei & unverbindlich✓ Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags✓ Keine kostenauslösenden Schritte ohne Deckungszusage
Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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