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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Wie erfolgt die Wohnungsübergabe bei Auszug des Mieters?

Erfahren Sie alles über die Wohnungsübergabe: Terminvereinbarung, Vorbereitung der Wohnung, Durchführung, Übergabe der Schlüssel und mehr.

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  1. Terminvereinbarung:
    • Die Übergabe findet meist kurz vor Ablauf der Mietzeit statt.
    • Der Termin sollte zwischen Mieter und Vermieter abgesprochen werden.
    • Am besten bei Tageslicht durchführen.
  2. Vorbereitung der Wohnung:
    • Die Wohnung muss vollständig geräumt sein.
    • Sie sollte "besenrein" übergeben werden, d.h. grob gereinigt, aber nicht zwingend gründlich geputzt.
    • Normale Gebrauchsspuren müssen vom Vermieter akzeptiert werden.
  3. Durchführung der Übergabe:
    • Gemeinsame Begehung aller Räume durch Mieter und Vermieter.
    • Feststellung des Zustands der Wohnung und eventueller Mängel.
    • Ablesen aller relevanten Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung).
  4. Erstellung eines Übergabeprotokolls:
    • Schriftliche Dokumentation des Wohnungszustands.
    • Auflistung eventueller Mängel oder Schäden.
    • Notieren der Zählerstände.
    • Vermerk über die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
  5. Schlüsselübergabe:
    • Übergabe aller Schlüssel an den Vermieter.
  6. Unterzeichnung des Protokolls:
    • Beide Parteien unterschreiben das Übergabeprotokoll.
  7. Klärung offener Punkte:
    • Besprechung eventueller Forderungen oder Vereinbarungen.
    • Klärung der Kautionsrückzahlung.

Wichtige Hinweise:

  • Der Mieter sollte möglichst einen Zeugen zur Übergabe mitbringen.
  • Eine Renovierungspflicht besteht nur, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.
  • Nach der Übergabe kann der Vermieter in der Regel keine weiteren Forderungen stellen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
  • Bei Unstimmigkeiten sollten beide Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Diese strukturierte Vorgehensweise hilft, Missverständnisse zu vermeiden und bietet beiden Parteien rechtliche Sicherheit.

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So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

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Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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