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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Wie kommt man aus dem Mietvertrag bei Trennung oder Scheidung?

Tipps zur Trennung eines Mietvertrags: Einvernehmliche Lösungen, gesetzliche Ansprüche und rechtliche Verfahren nach der Scheidung.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung
  • Einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter:Alle Parteien (beide Mieter und der Vermieter) einigen sich darauf, dass ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet.

  • Mietaufhebungsvertrag:Ein Vertrag zwischen dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter, in dem vereinbart wird, dass der verbleibende Mieter alle Rechte und Pflichten übernimmt.

  • Gemeinsame Kündigung und neuer Einzelmietvertrag:Beide Mieter kündigen gemeinsam den bestehenden Vertrag.

  • Gesetzlicher Anspruch nach der Scheidung:Nach § 1568a BGB kann ein Ehepartner nach der rechtskräftigen Scheidung verlangen, dass der Mietvertrag auf ihn allein übertragen wird.

  • Wohnungszuweisungsverfahren:Bei Uneinigkeit kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Umwandlung des Mietvertrags erwirkt werden.

  • Vollmachtlösung:Vorsorglich kann im Mietvertrag eine Vollmacht vereinbart werden, die es jedem Mieter erlaubt, das Mietverhältnis auch ohne Einwilligung des anderen zu kündigen.

Wichtige Punkte:

  • Eine einseitige Kündigung durch einen Mieter ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich.
  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen.
  • Bis zur offiziellen Entlassung aus dem Mietvertrag bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen.
  • Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, besonders wenn keine Einigung erzielt werden kann.
Mietrechtliche Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Jamal Hajjo, LL.M. prüft Ihren Fall – kostenfrei, unverbindlich und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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Worum geht es in Ihrem Mietverhältnis?

Schritt 1 von 133 Min.
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Mietart

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Rechtsschutz

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Falls ja, erleichtert das die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

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Mit einer Vollmacht können wir sofort die Deckungsanfrage stellen und für Sie tätig werden. Wichtig: Ohne Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung unternehmen wir keine kostenauslösenden Schritte.

Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

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Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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