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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Anklage erhalten: Ablauf des Strafverfahrens bis zum Urteil

Die Anklageschrift liegt im Briefkasten. Jetzt prüft das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Das ist der Moment, in dem Verteidigung noch alles verändern kann.

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Worum es geht

Ein Strafverfahren läuft in Stufen: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung, Vollstreckung. Mit der Anklage werden Sie vom Beschuldigten zum Angeschuldigten, mit dem Eröffnungsbeschluss zum Angeklagten.

Im Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Sie können sich innerhalb einer gesetzten Frist zur Anklage äußern und Beweisanträge stellen. Lehnt das Gericht die Eröffnung ab, ist das Verfahren ohne Verhandlung beendet.

Die Hauptverhandlung ist öffentlich. Sie beginnt mit der Verlesung der Anklage, dann folgen Vernehmung, Beweisaufnahme, Plädoyers, letztes Wort und Urteil. Sie müssen sich nicht äußern, und Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Fristen und Rechtsmittel

Fristen und Rechtsmittel

Stellungnahme zur Anklage
innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, § 201 StPO
Berufung
1 Woche ab Urteil, neue Verhandlung vor dem Landgericht
Revision
1 Woche ab Urteil, Begründung innerhalb eines Monats, nur Rechtsfehler
Pflichtverteidigung
vor Landgericht und Schöffengericht, bei Verbrechen, bei drohender Freiheitsstrafe ab etwa einem Jahr

So verhalten Sie sich richtig

So verhalten Sie sich richtig

Eröffnung verhindern

Eine Stellungnahme zur Anklage kann die Ablehnung der Eröffnung oder die Einstellung gegen Auflagen erreichen, ohne öffentliche Verhandlung.

Verhandlung vorbereiten

Beweisanträge, Zeugen, Sachverständige und die Frage, ob Sie sich einlassen, entscheiden wir vor dem Termin, nicht im Saal.

Verständigung prüfen

Bei belastender Beweislage kann eine Verständigung über die Strafobergrenze sinnvoll sein. Nur mit Kenntnis der Akte.

Nicht ohne Verteidiger in den Saal.

Schriftsätze, Fristen und Anträge entscheiden das Verfahren, lange bevor der Richter Sie fragt. Ab der Anklage führen wir das Verfahren.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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