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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Hausdurchsuchung: Ihre Rechte und richtiges Verhalten

Meist frühmorgens, ohne Vorwarnung. Was Sie in den nächsten Minuten tun und lassen, prägt das ganze Verfahren. Rufen Sie an, während die Beamten noch da sind.

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Worum es geht

Eine Durchsuchung nach §§ 102, 103 StPO braucht in der Regel einen richterlichen Beschluss. Er nennt den Tatvorwurf, die Räume und die gesuchten Beweismittel. Ohne Beschluss ist sie nur bei Gefahr im Verzug zulässig, und das muss die Behörde später begründen.

Sie müssen die Maßnahme dulden, aber nicht daran mitwirken. Keine Aussage zur Sache, keine Passwörter, keine freiwillige Herausgabe von Dingen, die der Beschluss nicht nennt. Widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie den Widerspruch ins Protokoll aufnehmen.

Nach der Durchsuchung prüfen wir Beschluss, Verhältnismäßigkeit und Ablauf. Rechtswidrig erlangte Beweise können unverwertbar sein, beschlagnahmte Geräte lassen sich oft früher zurückholen.

Ihre Rechte

Ihre Rechte

Durchsuchungsbeschluss
vorzeigen lassen, Kopie verlangen
Aussage
nur Angaben zur Person
Passwörter und PIN
keine Pflicht zur Herausgabe
Sicherstellung
Widerspruch, Verzeichnis nach § 107 StPO
Nachtzeit
Durchsuchung 21 bis 6 Uhr nur ausnahmsweise, § 104 StPO

So verhalten Sie sich richtig

So verhalten Sie sich richtig

Ruhig bleiben

Türen öffnen, Zutritt zu den genannten Räumen gewähren. Kein Widerstand, keine Diskussion, kein lockeres Gespräch.

Gezielt herausgeben

Wird etwas ohnehin gefunden, kann eine Herausgabe das Durchwühlen und Zufallsfunde vermeiden. Nur nach Rücksprache.

Gedächtnisprotokoll

Beginn, Beamte, Räume, mitgenommene Gegenstände, Äußerungen. Direkt danach aufschreiben.

Beschluss zeigen lassen, schweigen, anrufen.

Ein Anwalt kann die Durchsuchung nicht abbrechen, aber ihre Grenzen durchsetzen und Fehler dokumentieren, die später zählen.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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