Strafrecht
Hausdurchsuchung: Ihre Rechte und richtiges Verhalten
Meist frühmorgens, ohne Vorwarnung. Was Sie in den nächsten Minuten tun und lassen, prägt das ganze Verfahren. Rufen Sie an, während die Beamten noch da sind.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
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Worum es geht
Eine Durchsuchung nach §§ 102, 103 StPO braucht in der Regel einen richterlichen Beschluss. Er nennt den Tatvorwurf, die Räume und die gesuchten Beweismittel. Ohne Beschluss ist sie nur bei Gefahr im Verzug zulässig, und das muss die Behörde später begründen.
Sie müssen die Maßnahme dulden, aber nicht daran mitwirken. Keine Aussage zur Sache, keine Passwörter, keine freiwillige Herausgabe von Dingen, die der Beschluss nicht nennt. Widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie den Widerspruch ins Protokoll aufnehmen.
Nach der Durchsuchung prüfen wir Beschluss, Verhältnismäßigkeit und Ablauf. Rechtswidrig erlangte Beweise können unverwertbar sein, beschlagnahmte Geräte lassen sich oft früher zurückholen.
Ihre Rechte
Ihre Rechte
- Durchsuchungsbeschluss
- vorzeigen lassen, Kopie verlangen
- Aussage
- nur Angaben zur Person
- Passwörter und PIN
- keine Pflicht zur Herausgabe
- Sicherstellung
- Widerspruch, Verzeichnis nach § 107 StPO
- Nachtzeit
- Durchsuchung 21 bis 6 Uhr nur ausnahmsweise, § 104 StPO
So verhalten Sie sich richtig
So verhalten Sie sich richtig
Ruhig bleiben
Türen öffnen, Zutritt zu den genannten Räumen gewähren. Kein Widerstand, keine Diskussion, kein lockeres Gespräch.
Gezielt herausgeben
Wird etwas ohnehin gefunden, kann eine Herausgabe das Durchwühlen und Zufallsfunde vermeiden. Nur nach Rücksprache.
Gedächtnisprotokoll
Beginn, Beamte, Räume, mitgenommene Gegenstände, Äußerungen. Direkt danach aufschreiben.
Beschluss zeigen lassen, schweigen, anrufen.
Ein Anwalt kann die Durchsuchung nicht abbrechen, aber ihre Grenzen durchsetzen und Fehler dokumentieren, die später zählen.
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