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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Untersuchungshaft: Voraussetzungen, Dauer und Haftprüfung

U-Haft ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Neun von zehn Haftbefehlen stützen sich auf Fluchtgefahr. Genau dort setzen wir an.

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Worum es geht

Untersuchungshaft setzt dringenden Tatverdacht, einen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus, § 112 StPO. Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, bei schweren Delikten Wiederholungsgefahr oder die Schwere der Tat.

Fluchtgefahr wird oft mit Arbeitslosigkeit, fehlendem Wohnsitz oder hoher Straferwartung begründet. Feste Bindungen, Arbeit, Familie und ein klarer Aufenthalt widerlegen sie. Meldeauflagen oder Kaution können den Vollzug ersetzen.

Sie gelten als unschuldig und werden getrennt von Strafgefangenen untergebracht. Ihr Verteidiger kann Sie jederzeit unüberwacht besuchen, Akteneinsicht nehmen und Haftprüfung oder Haftbeschwerde einlegen.

Fristen und Rechte

Fristen und Rechte

Haftgründe
Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr, Schwere der Tat
Höchstdauer ohne Urteil
6 Monate, Verlängerung nur durch das Oberlandesgericht, § 121 StPO
Pflichtverteidigung
ab Beginn der U-Haft, Verteidiger frei wählbar
Anrechnung
U-Haft wird auf die Strafe angerechnet, § 51 StGB
Entschädigung
bei Freispruch oder Einstellung nach dem StrEG

So verhalten Sie sich richtig

So verhalten Sie sich richtig

Haftprüfung oder Haftbeschwerde

Die Haftprüfung findet vor demselben Richter statt, die Beschwerde geht zur nächsten Instanz. Welche mehr Aussicht hat, entscheidet die Akte.

Beschleunigungsgebot

In Haftsachen muss das Verfahren zügig laufen. Verzögerungen sind ein eigener Grund, den Haftbefehl aufzuheben.

Kontakt nach draußen

Besuche, Telefonate und Post sind möglich, brauchen aber Genehmigung. Angehörige koordinieren das am besten über uns.

Keine Gespräche über den Vorwurf, auch nicht in der Zelle.

Mithäftlinge, Telefonate und Briefe sind keine geschützten Räume. Über den Fall sprechen Sie nur mit Ihrem Verteidiger.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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