Mallorca-Urlaub in Corona-Zeiten: Welche Regeln gelten jetzt?

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Endlich Urlaub, endlich wieder reisen – zum Beispiel nach Mallorca. Die Balearen-Insel zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Spanien ist jedoch weiterhin stark von COVID-19 betroffen. Während Andalusien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta noch als Risikogebiete eingestuft sind, hat das Auswärtige Amt die Reisewarnung für die Balearen, die Kanaren und weite Teile des spanischen Festlands aufgehoben. Aber auch auf Mallorca müssen im Urlaub einige Regeln beachtet werden.

Die Balearen mit Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera weisen derzeit (Stand: 30. Juni) laut dem Ministerio de Sanidad eine 7-Tage-Inzidenz von 69,05 auf und liegen damit über der kritischen Marke von 50. Derzeit brauchen Flugreisende aus Deutschland für Mallorca jedoch weder einen negativen Corona-Test noch einen Impfnachweis. Auch die generelle Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben. Alle Spanien-Reisenden sind aber verpflichtet, im Spain Travel Health-Portal ein digitales Gesundheitsformular auszufüllen. Dabei wird ein QR-Code erzeugt, den Urlauber bei der Einreise vorweisen müssen.  

Einreise auf dem Luftweg ohne Test oder Impfnachweis

Reisende aus Deutschland, die mit dem Flugzeug nach Spanien kommen, müssen bei der Einreise keinen negativen Covid-19-Test und keinen Impfschutz nachweisen. Die spanische Regierung stuft Deutschland nicht mehr als Risikogebiet ein. Das gilt seit dem 28. Juni auch für Baden-Württemberg und das Saarland.

Für die Balearen gibt es aber eine Ausnahme: Die Regionalregierung hat beschlossen, dass Teilnehmer von organisierten Gruppenreisen mit über 20 Personen beim Einchecken in die Unterkunft einen negativen PCR-Test oder einen vollständigen Impfnachweis vorlegen müssen. Das gilt vor allem bei Klassenfahrten, Vereinsfahrten oder Abiturfeiern.

Reisende auf dem Landweg müssen Test oder Impfnachweis vorlegen

Wer auf dem Landweg nach Spanien kommt, benötigt kein Einreiseformular, aber weiterhin einen negativen Covid-19-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Das können ein PCR-Tests, ein Test nach vergleichbaren molekularbiologischen Verfahren oder ein Antigen-Schnelltest sein. Das Testergebnis kann auf Papier oder elektronisch nachgewiesen werden und darf in Spanisch, Englisch oder Deutsch verfasst sein. Folgende Angaben müssen enthalten sein:

• Vor- und Nachname des Reisenden

• Datum der Probeentnahme

• Land, in dem der Test durchgeführt wurde

• Art des Tests

Kinder unter zwölf Jahren und vollständig Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen. Die zweite Impfung muss jedoch mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson genügt eine Impfung. Covid-19-Genesene müssen mindestens elf und nicht länger als 180 Tage gesund sein. Impfung und Genesung müssen durch die entsprechenden Dokumente nachgewiesen werden.

Das Impfzertifikat muss folgende Daten enthalten:

• Vor- und Nachname des Reisenden

• Datum der letzten Impfung, die Art des Impfstoffs (von der EU zugelassen)

• Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde

• die ausstellende Behörde des Impfzertifikats

Als Impfnachweis genügt auch der Eintrag im gelben WHO-Impfpass.

Das Genesungszertifikat muss den Vor- und Nachnamen der reisenden Person, das Datum der Probeentnahme des ersten positiven Testergebnisses, die Art des Tests, und das Land, in dem das Genesungszertifikat ausgestellt wurde, enthalten.

Welche Regeln gelten auf Mallorca in Unterkünften, Restaurants und am Strand?

Die Corona-Beschränkungen auf den Balearen sind in den letzten Wochen schrittweise gelockert worden. Das Tragen einer Maske ist aber weiterhin Pflicht, wenn kein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden kann. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht drohen Geldstrafen in Höhe von rund 100 Euro.

Die Beschränkungen für private Treffen wurden aufgehoben. Die Regionalregierung empfiehlt aber dringend, sich in der Öffentlichkeit nicht mit mehr als 15 Personen im Freien zu treffen. In Innenbereichen sollten es nicht mehr als zehn Personen sein. Auch die nächtlichen Ausgangssperren gelten nach einem Gerichtsbeschluss nicht mehr. Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen ihre Gäste zwischen 6 und 2 Uhr bewirten.

In Außenbereichen sind bis zu zwölf Personen an einem Tisch erlaubt, in Innenräumen maximal sechs. Am Strand muss zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen und sonstiger Strandausstattung ein Abstand von zwei Metern bestehen. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist nur allein mit einem Mindestabstand von zwei Metern und im Stehen erlaubt – nicht im Gehen auf den Straßen.

Was ist bei der Rückkehr nach Deutschland zu beachten?

Für die Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet wie Mallorca, Menorca, Ibiza, Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote, Madrid, Katalonien und Valencia besteht vor der Rückkehr keine Meldepflicht. Flugreisende müssen sich jedoch am Abflugort testen lassen, was meistens direkt am Flughafen möglich ist oder auch von der Unterkunft organisiert wird. Die Kosten für Corona-Tests wurden gedeckelt: Urlauber auf den Balearen müssen künftig für einen Antigen-Schnelltest höchstens 30 Euro und für einen PCR-Test maximal 75 Euro bezahlen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann nicht ohne negatives Testergebnis zurückfliegen. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test. Wird man vor dem geplanten Rückflug positiv getestet, muss man sich vor Ort in Quarantäne begeben.

Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz auf Mallorca längere Zeit über 50 bewegen, ist die Einstufung der Balearen als Risikogebiet wieder möglich und es gelten schärfere Regeln. Deshalb sollten sich Urlauber vor der Einreise nach Spanien über die aktuell geltenden Corona-Bedingungen informieren, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt oder beim ADAC.