Abmahnung und Dispute Eintrag

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Abmahnung und Dispute Eintrag – Besteht ein Löschungsanspruch?

Werden die Rechte eines Inhabers einer Domain verletzt, hat dieser in der Regel namensrechtliche und kennzeichenrechtliche Ansprüche gegen den Verletzer. Diese können auf unterschiedlichen Wegen geltend gemacht werden. Übliche Vorgehensweisen gegen Domainrechtsverletzungen sind die Abmahnung sowie der Dispute Eintrag.

Doch was ist unter einer Abmahnung und einem Dispute Eintrag zu verstehen, und kann im Einzelfall ein Anspruch auf Löschung des Dispute Eintrags geltend gemacht werden, wenn man unrechtmäßig in Anspruch genommen wurde?

Abmahnung der Regelfall

Eine schnelle und einfache Lösung bei Verletzungen von Rechten an einer Domain verspricht die Abmahnung.

Ein Abmahnschreiben erfolgt regelmäßig durch den Domaininhaber bzw. dessen Anwalt gegenüber demjenigen, der die Rechtsverletzung begangen hat. Durch die Abmahnung wird dem Verletzer die Möglichkeit angeboten, die Sache ohne gerichtliche Entscheidung aus der Welt zu schaffen. Der Verletzer wird in der Regel dazu aufgefordert, eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben die Rechtsverletzung zu unterlassen. Außerdem wird der Verletzer aufgefordert, die Kosten, die dem Abmahnenden aufgrund der Abmahnung entstanden sind, zu ersetzen. Wenn der Verletzer den Forderungen aus der Abmahnung nicht nachkommt, geht die Sache vor Gericht.

Dispute Eintrag ist eher die Ausnahme

Seltener erfolgt dagegen ein Dispute Eintrag. Dieser erfolgt bei der DENIC (Deutsches Network Information Center).

Der Dispute Eintrag bewirkt, dass der Inhaber einer Domain diese nicht mehr an Dritte übertragen kann. Gleichwohl besteht für ihn weiter die Möglichkeit, die Domain zu nutzen. Das ist auch der Unterschied zur Abmahnung. Der Dispute Eintrag gilt weiterhin nicht auf unbestimmte Dauer oder gar ewig. Er ist zunächst auf ein Jahr begrenzt und kann von der DENIC jederzeit wieder aufgehoben werden. Er schützt den Beantragenden nur davor, dass der Verletzer die Domain an andere Dritte veräußert. Weiterhin wird der Inhaber des Dispute Eintrags Inhaber der Domain, wenn diese gelöscht wird.

Wie genau die Antragstellung eines Dispute Eintrags erfolgt, können Sie auf der Homepage der DENIC nachlesen, wo Ihnen auch ein Antragsformular zur Verfügung gestellt wird.

Löschungsanspruch ja oder nein?

Die Frage, die sich dem Dispute Eintrag anschließt, ist, ob bezüglich des Dispute Eintrags ein Löschungsanspruch bestehen kann?

Dies ist zu bejahen, wenn der Dispute Eintrag zu Unrecht gegenüber dem Inhaber einer Domain ergangen ist. Denn das Recht des Inhabers, die Domain nicht nur zu nutzen, sondern auch zu veräußern, darf nicht unbegründet beschränkt werden.
Mit dieser Frage beschäftigte sich unter anderem das LG Köln im Jahr 2009 im Fall „welle.de“. Darin klagte die Gemeinde Welle gegen den Inhaber der Domain „welle.de“. Die Gemeinde erwirkte einen Dispute Eintrag bei der DENIC gegen den Domaininhaber.

Der Inhaber der Domain „welle.de“ machte daraufhin erfolgreich einen Anspruch auf Löschung des Dispute Eintrags geltend. Er berief sich dabei auf die Unbekanntheit der Gemeinde Welle. Dem gab das Gericht statt und begründet seine Entscheidung damit, dass dem Wort „Welle“ in erster Linie andere Wortbedeutungen zukämen als dem Ortsnamen. Daher kann im Einzelfall ein Löschungsanspruch gegen einen Dispute Antrag bestehen und geltend gemacht werden.