Arbeitslos wegen Corona – was ist jetzt zu beachten?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

In der Coronakrise kommt es vermehrt zu betriebsbedingten Kündigungen. Das ist für viele ist das erstmal ein Schock, denn plötzlich ist beruflich wieder alles unsicher und man muss sich neu orientieren – ausgerechnet in einer Phase, in der das Leben ohnehin nicht rund läuft. Wichtig ist jetzt, trotz der belastenden Situation sofort aktiv zu werden. Die Arbeitsämter sind zwar geschlossen, aber die Fristen gelten weiterhin. Was müssen Betroffene jetzt unternehmen? Und ist eine Kündigung „wegen Corona“ überhaupt rechtmäßig?

Normalerweise müssen Arbeitnehmer persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit vorsprechen. Durch die Coronakrise ist das zurzeit allerdings nicht möglich, weil Jobcenter und Arbeitsagenturen seit Mitte März für den Publikumsverkehr geschlossen sind. Trotzdem müssen Sie schnell wie möglich Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen. Der Betrieb läuft nämlich weiter.

Was muss ich nach einer Kündigung beachten?

Eine rechtmäßige Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein und setzt sachliche Gründe voraus. Die Coronakrise ist nicht automatisch ein solcher Grund. Deshalb sollten Sie die Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern sie in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen. Dabei ist zu beachten, dass eine Klage gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen muss.

Wie kann ich mich jetzt arbeitslos melden?

Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit heißt es dazu: „Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.”

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?

Nach der Arbeitssuchendmeldung müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit bestätigen – und zwar spätestens am ersten Tag ohne Job. Sie erhalten dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld, den Sie online ausfüllen können. Unterlagen wie den Sozialversicherungsausweis, das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag und einen Lebenslauf reichen Sie ebenfalls elektronisch ein.

Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, entscheidet die Arbeitsagentur vorläufig ohne persönlichen Gesprächstermin. Sobald sie wieder öffnet, bekommen Sie eine Einladung, damit Sie die Arbeitslosmeldung persönlich nachholen können. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Pass und eine Meldebescheinigung vorlegen.

Unter welchen Bedingungen bekomme ich Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf das Geld gestellt haben. Sie dürfen keine Beschäftigung haben und müssen verfügbar und nachweislich bereit sein, sich selbst um einen Job zu bemühen. Außerdem muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das bedeutet: Sie müssen laut Arbeitsagentur in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wer weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war –zum Beispiel wegen befristeter Jobs, kann eventuell kürzer Arbeitslosengeld bekommen.

Wieviel Geld steht mir zu?

Zur Berechnung des Arbeitslosengelds teilt die Arbeitsagentur das Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate durch die 365 Tage eines Jahres und zieht davon Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung ab. Das ergibt das Nettogehalt pro Tag, von dem Sie in der Regel 60 Prozent erhalten.

Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Alter: Wenn Sie unter 50 sind, bekommen Sie höchstens ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Ab dem 50. Lebensjahr kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate ansteigen. Für eine schnelle Orientierung zum Anspruch, zur Höhe des Arbeitslosengeldes und zur Dauer des Anspruchs stellt die Bundesagentur für Arbeit online einen Rechner zur Verfügung.

Das Geld gibt es frühestens ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Es wird elektronisch überwiesen, deshalb benötigen Sie zwingend ein Konto. Ändert sich Ihre Lebenssituation, müssen Sie die Arbeitsagentur umgehend kontaktieren. Ein Umzug, eine Heirat oder ein Kind beeinflussen nämlich die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Was, wenn ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?

Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich Hartz IV genannt. Ob Sie arbeitslos gemeldet sind, spielt dabei keine Rolle. Leistungsberechtigt können also auch Bezieher von Kurzarbeit oder Selbstständige sein, die keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen. Zuständig für den Antrag sind die Jobcenter.

Wie geht es jetzt weiter?

Sind alle Formalitäten erfüllt, haben Sie Zeit, sich in Ruhe zu überlegen, was für einen Job Sie jetzt suchen wollen. Vielleicht denken Sie ja schon länger über einen Berufswechsel nach. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich umzuorientieren und weiterzuentwickeln. Die Zeit bis zur nächsten Beschäftigung kann auch mit Nebenjob überbrückt werden. In der Coronazeit suchen zum Beispiel Supermärkte, Lieferdienste, Gesundheitseinrichtungen und private Haushalte nach Aushilfen.

Wenn Sie so schnell wie möglich wieder arbeiten wollen oder müssen, sind Sie bei der Jobvermittlung der Arbeitsagentur richtig. Dort können Sie die persönliche Beratung und die Plattformen „Berufenet“ und „Kursnet“ nutzen, auf denen sich Arbeitssuchende über Berufe informieren und passende Weiterbildungen recherchieren können. Die Arbeitsagentur bezuschusst außerdem Bewerbungskosten, Kosten für Weiterbildung, Fahrten oder Kinderbetreuung. Wer sich selbstständig machen will, kann einen Gründungszuschuss erhalten.

Sie haben Fragen zum Thema Kündigung in der Coronakrise? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen gern!