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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Bahnübergänge

Wie verhält man sich an einem Bahnübergang korrekt? Wir erklären Ihnen die Regeln und Zeichen an Bahnübergängen laut StVO.

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Für Verkehrsteilnehmer bergen Bahnübergänge eine große Gefahr, da an diesen Stellen ein "Koloss aus Stahl" mit hoher Geschwindigkeit die Fahrbahn kreuzt. Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen an Bahnübergängen.

Bahnübergang

Um solche Unfälle an Bahnübergängen zu vermeiden, sollte jeder Verkehrsteilnehmer über das korrekte Verhalten an Bahnübergängen informiert sein und entsprechende gesetzliche Regelungen befolgen.

Auf Grund des hohen Gefährdungspotenzials werden Verstöße an Bahnübergängen mit sehr hohen Bußgeldern sanktioniert.

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Warum ist an Bahnübergängen eine besondere Vorsicht geboten?

Wer sich einem Bahnübergang nähert sollte beachten, dass sich an dieser Stelle die Wege zweier ungleicher Verkehrsteilnehmer kreuzen. Der Zug hat keine Möglichkeit, einem möglichen Hindernis auf dem Bahnübergang auszuweichen. Außerdem benötigt der Zug auf Grund seiner großen Masse für eine Bremsung einen deutlich längeren Bremsweg, als dies bei einem Straßenfahrzeug der Fall ist. So wird der Zugführer selbst wenn er eine Gefahr auf dem Bahnübergang erkennt, in der Regel nicht mehr rechtzeitig bremsen können.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Bahnübergänge?

Der Gesetzgeber hat in § 19 StVO einige wichtige Regelungen in Bezug auf Bahnübergänge getroffen. Insbesondere gilt nach § 19 Abs.1 StVO, dass Schienenfahrzeuge an Bahnübergängen mit Andreaskreuz Vorrang haben.

Der Straßenverkehr darf sich Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

Bahnübergangszeichen

Ist der Bahnübergang mit einem Bahnübergangszeichen (Zeichen 151) oder einem Bahnübergangszeichen mit drei streifiger Bake (Zeichen 156) versehen, darf von diesen Zeichen an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schienen und Straße, ein anderes Kraftfahrzeug nicht überholt werden.

Kann auf Grund eines Rückstaus der Bahnübergang nicht zügig überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

Fahrer der am geschlossenen Bahnübergang wartenden Fahrzeuge haben darauf zu achten, dass die Scheinwerfer ihrer Fahrzeuge niemanden blenden.

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Wie werden Bahnübergänge gesichert?

Die Art und Weise der Sicherung von Bahnübergängen hängt nach § 11 EBO von der Anzahl der täglich überquerenden Kraftfahrzeuge ab. Bei einem starken Verkehrsaufkommen, etwa bei 2.500 Autos täglich, schreibt § 11 EBO vor, dass der Bahnübergang entweder mit Lichtzeichen, Blinklichtern, Lichtzeichen mit Halbschranke, Blinklichter mit Halbschranke, Lichtzeichen mit Schranken oder Schranken zu versehen ist.

Lichtzeichen

Ist der Bahnübergang mit Lichtzeichen versehen, haben Fahrzeugführer vor dem Andreaskreuz ihr Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Die Weiterfahrt ist erst nach Erlöschen des Lichtes gestattet.

Schranken

Die rot-weiß gestreiften Schranken sind wohl das klassischen Sicherungsmittel eines Bahnübergangs. Sie können in verschiedenen Formen auftreten. So gibt es Halbschranken, die jeweils die rechte Fahrbahnseite überdeckt. Da in diesem Fall kein Einschluss in dem Gefahrenbereich möglich ist, bedürfen derart gesicherte Bahnübergänge keine optische Überwachung.

Bahnübergang mit Schranken

Wird der Gefahrenbereich durch Vollschranken gesichert, also durch Schranken, die die komplette Fahrbahn überqueren, bedarf es einer zusätzlichen optischen Überwachung des Gefahrenbereichs, um einen möglichen Einschluss eines Verkehrsteilnehmers zu vermeiden.

Damit die Schrankenbäume auch im geöffneten Zustand besser wahrgenommen werden, sind sie auch in diesem Zustand meistens leicht zur Straße angewinkelt und stehen nicht lotrecht zur Straße.

Weiße Baken

Weiße Bake

Auf dem rechten Fahrbahnrand können weiße Baken mit roten Streifen aufgestellt sein, die die Entfernung zu dem Bahnübergang anzeigen. Dies erfolgt immer dann, wenn der Bahnübergang nicht direkt eingesehen werden kann, weil er beispielsweise hinter einer Kurve liegt. Die Anzahl der roten Streifen zeigt dabei die Entfernung an. Ein roter Streifen steht für eine Entfernung von 80 Metern. Die Anzahl der roten Streifen beträgt maximal drei auf einer Bake.

Akustische Signale

Bei wenig frequentierten Bahnübergängen kann es ausreichend sein, dass der Zug akustische Signale aussendet, bevor er den Bahnübergang passiert. Bei unbeschrankten Bahnübergängen sollte daher von dem Überquerenden darauf geachtet werden, dass akustische Signale wahrgenommen werden können, also keine laute Musik gehört oder ablenkende Gespräche geführt werden.

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Wo muss ich bei Nähern eines Zuges am Bahnübergang warten?

Das Gesetz schreibt in § 19 StVO vor, dass Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz und Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten haben.

Dies gilt dann, wenn entweder

  • ein Schienenfahrzeug sich nähert,
  • rotes Blinklicht, oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
  • die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
  • ein Bahnbediensteter Halt gebietet, oder
  • ein hörbares Signal, des herannahenden Zuges ertönt.

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t haben bei leuchtendem Blinklicht sowie bei sich senkenden oder geschlossenen Schranken, an Bahnübergängen außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können, an der letzten Bake vor dem Bahnübergang, Zeichen 162, zu warten.

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Richtiges Verhalten am Bahnübergang zusammengefasst

  • Einem Bahnübergang sollte sich mit mäßiger Geschwindigkeit genähert werden.
  • Augen und Ohren sollten auf mögliche Signale gerichtet sein, die das Nähern eines Zuges ankündigen können.
  • Auf den Bahnübergang sollte nur bei freier Fahrt aufgefahren werden. Andernfalls ist vor dem Andreaskreuz zu warten.
  • Den Haltezeichen, die einen nahenden Zug ankündigen, ist stets folge zu leisten.

Welche Sanktionierung droht bei Verstößen an Bahnübergängen?

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unzulässiges Überholen am Bahnübergang 70 €
-mit Gefährdung 85 €
-mit Sachbeschädigung 105 €
Missachtung des Vorrangs von Schienenfahrzeugen an Bahnübergängen mit Andreaskreuz 80 1
-mit Gefährdung 100 € 1
-mit Sachbeschädigung 120 € 1
Annähern an einen Bahnübergang mit nicht angepasster Geschwindigkeit 100 € 1
Verstoß gegen die Wartepflicht 80 € 1
-mit Gefährdung 100 € 1
-mit Sachbeschädigung 120 € 1
Bei rotem oder gelbem Blinklicht bzw. Lichtzeichen gegen die Wartepflicht verstoßen 240 € 2 1 Monat
-mit Gefährdung 290 € 2 1 Monat
-mit Sachbeschädigung 350 € 2 1 Monat
Wartepflichtsverstoß trotz sich senkender Schranke, eines Halt-Gebots durch einen Bahnbediensteten, oder eines akustischen Signals 240 € 2 1 Monat
-mit Gefährdung 290 € 2 1 Monat
-mit Sachbeschädigung 350 € 2 1 Monat
Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke 700 € 2 3 Monate
Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke als nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer 350 €
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