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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

B-Verstoß in der Probezeit: Was bedeutet das für Fahranfänger?

Sie sind in der Probezeit und haben einen B-Verstoß begangen? Lesen Sie hier, welche Sanktionen, wie eine Probezeitverlängerung, Sie erwarten.

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Fahranfänger in der Probezeit stehen unter besonderer Beobachtung, denn sie haben statistisch gesehen das höchste Unfallrisiko. Begehen Fahranfänger Verstöße im Straßenverkehr, werden sie in der Regel strenger bestraft als Autofahrer, die ihren Führerschein schon länger besitzen. Wie genau die Strafe aussieht, hängt davon ab, ob ein A-Verstoß oder ein B-Verstoß vorliegt. In diese beiden Kategorien werden Verstöße von Fahranfängern eingeteilt.

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Was ist ein B-Verstoß?

Unter einem B-Verstoß ist eine weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr gemeint, die keine unmittelbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet – zum Beispiel Falschparken ist ein B-Verstoß.

Was gilt als B-Verstoß?

Folgende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gelten als B-Verstöße in der Probezeit:

  • Transport von Kindern ohne den vorgeschriebenen Kindersitz
  • Abgefahrene Reifen
  • Parken auf der Autobahn oder auf Kraftfahrtstraßen
  • Ungenügende Ladungssicherung
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

B-Verstoss: Wer mehrere B-Verstösse in der Probezeit begeht, muss mit Probezeitmaßnahmen rechnen.

Generell gilt: Auch für Fahranfänger gelten die üblichen Sanktionen, die im Bußgeldkatalog für den jeweiligen Verstoß vorgesehen sind. Das können Punkte, ein Bußgeld oder auch ein Fahrverbot sein. Hat ein Fahranfänger einen B-Verstoß begangen, kann er meistens aufatmen. Über die eben genannten Sanktionen hinaus muss er in der Regel mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Begeht er in der Probezeit einen zweiten B-Verstoß, könnte das allerdings anders aussehen. Zwei B-Verstöße in der Probezeit gelten zusammengenommen als A-Verstoß, also als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Das hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahrezur Folge. Hinzukommt die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

B-Verstoß in verlängerter Probezeit: Das sind die Konsequenzen

Wer einen dritten und vierten B-Verstoß begeht, befindet sich üblicherweise bereits in der verlängerten Probezeit. Betroffene erhalten dann eine schriftliche Verwarnung und eine Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Sechs begangene B-Verstöße in der Probezeit führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Fahranfänger können dann erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Viele Fahranfänger fragen sich: Ist zu schnell Fahren ein B-Verstoß? Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist nur ein B-Verstoß, wenn die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit um weniger als 21 km/h überschritten wurde. Dann müssen Fahranfänger lediglich mit den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Hier handelt es sich um Geldbußen. Wer jedoch in der Probezeit schneller unterwegs war und dabei erwischt wurde, hat einen A-Verstoß begangen und muss zusätzlich zu den üblichen Sanktionen mit einer verlängerten Probezeit rechnen.

B-Verstoß nach Aufbauseminar

Wenn Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilgenommen haben, hatten sie sich offenbar entweder schon zwei B-Verstöße oder einen A-Verstoß geleistet. Wer einen B-Verstoß nach dem Aufbauseminar begeht, erhält eine Verwarnung und die Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Sollte es in den zwei Monaten nach dieser Verwarnung wieder zu einem B-Verstoß oder A-Verstoß kommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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