Abgasskandal: Ist das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung?

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Im Abgasskandal droht der Daimler AG ein Urteil, in dem gerichtlich festgestellt wird, dass das eingebaute Thermofenster mit einer illegalen Abschalteinrichtung vergleichbar ist. Ein Gutachter soll anhand eines Mercedes OM 642 Motors in einem laufenden Gerichtsverfahren nun feststellen, ob dies der Fall ist. Ein bestätigendes Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen.

Was ist ein sogenanntes Thermofenster?

Die Daimler AG begründet die schwankende Einspritzung der Abgasreinigung AdBlue mit der Abhängigkeit von der Motortemperatur. Demnach gibt es einen Temperaturbereich, in dem schädliche Stickoxide (NOx) am effektivsten aus Abgasen herausgefiltert werden. Je mehr die Temperatur der angesaugten Außenluft vom Idealwert abweicht, desto schwieriger sei es für die Systeme auch, die ideale Temperatur zu erreichen. Die schwankende Einspritzung der Abgasreinigung solle demnach einer Versottung des Motors vorbeugen.

Vertrauliche Dokumente sprechen von illegaler Abschalteinrichtung

Nach der Enthüllung von vertraulichen Dokumenten soll eine Software-Funktion „Bit 15“ nach 26 Kilometer die Abgasreinigung aber komplett abschalten. Darüber hinaus soll eine „Slipguard“ Funktion erkennen, ob sich das Fahrzeug auf einem offiziellen Prüfstand befindet. Diese Funktion soll entsprechend der illegalen VW Abschalteinrichtung funktionieren. Im Jahr 2015 wurde der Abgasskandal dadurch öffentlich. Die Konsequenzen aus den gegenwärtigen Enthüllungen bleiben noch abzuwarten.

Bereits zahlreiche Klagen gegen Daimler anhängig

Gegen die Daimler AG sind bereits zahlreiche Verfahren anhängig. In den nächsten Wochen werden Urteile erwartet, welche das Thermofenster mit den illegalen Abschalteinrichtungen gleichsetzen. Damit wären die ersten Präzedenzfälle geschaffen, wodurch Millionen von Fahrzeugen mit den Motoren OM 642 und OM 651 betroffen wären.  Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegenwärtig gegen die Daimler AG wegen des Verdachts einer Betrugssoftware.

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Nach Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs an den Hersteller wird Ihnen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes erstattet. Im Regelfall liegt dies deutlich über dem Gebrauchtwagenwert des Fahrzeuges. Seit Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahre 2015 vertreten wir Verbraucherinteressen. So konnten wir schon hunderte von Mandanten gewinnen und uns eine fundierte Fachexpertise aneignen. Davon können Sie jetzt profitieren! Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.