Wertermittlung von Immobilien

Veröffentlicht am in Immobilien- und Mietrecht

Keine Gebühren für Wertermittlung von Immobilien

Gebühren für die Wertermittlung von Immobilien dürfen nicht auf Kreditkunden abgewälzt werden. Dies besagt das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Wüstenrot Bausparkasse.

Banken nehmen neue Rechtsprechung nicht ernst

Dennoch wird bei den Banken weiterhin fleißig abkassiert. So wird in den Klauseln vieler Kreditverträge weiterhin die Wertermittlungsgebühr (bzw. Schätzkosten, Taxkosten, Kosten für Objektbesichtigung) festgesetzt. Laut Umfrage vom Januar 2008 der FINANZtest ist dies bei fast der Hälfte aller befragten Kreditinstitute der Fall. Vor allem Sparkassen halten weiterhin an der Gebührenerhebung fest, so FINANZtest.

Auch Kunden, welche sich auf das Urteil beruhen, werden von den Banken meist ignoriert oder Erstattungen erfolgen völlig inkonsequent.

Wertermittlungskosten von der Bank zurückfordern – so funktioniert’s

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Es wird weiter geklagt

Aktuell klagt die Verbraucherzentrale NRW gegen das BHW und die Sparda-Bank West. Analog wurden mehrere Banken aufgrund der unzulässigen Klauseln abgemahnt. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter im BGH, unterstützt die Verbraucherschützer. Er schreibt in einem Fachaufsatz:

„Von einer Dienstleistung der Bank für den künftigen Kreditkunden kann keine Rede sein.“

Sollte es zu einem Rechtssteit vor dem BGH kommen, sieht es für die Banken schlecht aus. Denn das Gericht würde in letzter Instanz unter Nobbe’s Vorsitz über das Urteil entscheiden. Wüstenrot hat die Berufung gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts zurückgezogen. Die Richter des OLG Stuttgart teilten bereits in der mündlichen Verhandlung mit, dass Sie der gleichen Meinung wie das LG sind.

Wegen unzulässiger Schätzkosten-Klausel abgemahnte Banken

  • Commerzbank
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  • Kreissparkasse Köln