Abmahnung der Kanzlei HWK i.A.d. Binary Services GmbH

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Kanzlei HWK i.A.d. Binary Services GmbHWie uns bekannt wurde, verschickt die Anwaltskanzlei HWK derzeit im Auftrag der Binary Services GmbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Abgemahnt werden gewerbliche Nutzer der Internetplattform Facebook. Ihnen wird zur Last gelegt, fehlende bzw. falsche Angaben in ihrem Impressum verwendet zu haben. Es wird dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 265,70  Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei HWK erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!