Abmahnung im Auftrag von Christian Poppe

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Im Auftrag von Christian Poppe mahnen zur Zeit die Rechtsanwälte Jörg Rüdiger Haase & Rüdiger Poppe vermehrt Betreiber von eBay-Shops ab.

Abmahnung im Auftrag von Christian PoppeDen abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende Grundpreisangaben zur Last gelegt. Uns ist bekannt, dass es dabei um Waren verschiedenster Art geht. Unter anderem umfassen die Abmahnungen die Bereiche Spirituosen und Werkstoffe wie beispielsweise Klebstoff oder aber auch Spachtelmasse. Die abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 459,40 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

Wir empfehlen Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!