Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sandhage i.A.v. Angela Joo

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Wie uns bekannt wurde, verschickt die Berliner Anwaltskanzlei Sandhage nun auch Abmahnungen im Auftrag von Frau Angela Joo.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sandhage i.A.v. Angela JooFrau Angela Joo betreibt auf der Handelsplattform eBay einen eigenen Shop und lässt durch die Anwaltskanzlei Sandhage Mitbewerber im Bereich Elektronikzubehör abmahnen. Den abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende bzw. falsche Angaben innerhalb ihrer Widerrufsbelehrungen für den Endverbraucher zur Last gelegt. Unter anderem sollen die Paragraphenketten zum Fristbeginnen sowie Wertersatzklauseln „veraltet“ seinDie abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 651,80 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Sandhage erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!