Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Dr. Steinführer i.A.v. Frau Paola Dietze

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Im Auftrag von Frau Paola Dietze mahnt zurzeit der Rechtsanwalt Dr. Steinführer, der Kanzlei Dr. Steinführer, Radowsky & Nowak vermehrt Betreiber von eBay-Shops ab.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Dr. Steinführer i.A.v. Frau Paola DietzeFrau Dietze ist Inhaberin der Firma „Paolas Schnäppchenparadies“. Sie betreibt einen eigenen Internetshop und handelt mit Werbeartikeln, wie beispielsweise Werbetrucks, Blechschildern, Gläsern und Pins auf der Handelsplattform eBay. Durch die Anwaltskanzlei Dr. Steinführer, Radowsky & Nowak lässt sie Mitbewerber abmahnen. Den abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende oder falsche Angaben innerhalb ihrer Widerrufsbelehrungen sowie des Vertragsabschlusses zur Last gelegt. Die abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 755,80 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!