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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Sicherheitsabstand laut StVO: Einspruch bei Abstandsverstoß einlegen?

Wer einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes bekommt, sollte prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnt. Das sind die Gründe für einen Einspruch.

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Verschiedene Messverfahren können Abstandsverstöße im Straßenverkehr feststellen – innerorts wie außerorts. Die Folge ist aber immer die gleiche: ein Bußgeldbescheid. In vielen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Verschiedene Argumente sprechen für einen Einspruch gegen das Bußgeld, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde. Denn: Nicht immer kann der betroffene Pkw- oder Lkw-Fahrer etwas dafür, dass der Sicherheitsabstand unterschritten wurde.

Abstand nicht eingehalten: Einspruch gegen Bußgeld

Wurde die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes festgestellt, folgt der Bußgeldbescheid. Nach Bekanntgabe der entsprechenden Strafe kann vom Betroffenen Einspruch****gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden. Sinnvoll kann ein solcher Einspruch in folgenden Fällen sein:

  • Messfehler
  • Eingeschertes Fahrzeug
  • Bremsmanöver

Natürlich benötigt der betroffene Fahrer entsprechende Beweise, um mögliche Fehler in der Abstandsmessung nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel die Videoaufnahmen und Messprotokolle der Polizei. Gerade bei drohenden Fahrverboten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Beweismittel auf mögliche Fehler hin untersuchen kann.

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Messfehler:** **Einspruch gegen den Abstandsverstoß

Sind bei der Messung des Sicherheitsabstandes Fehler aufgetreten, kann ein Einspruch gegen die verhängte Strafe erfolgreich sein. Messfehler können dabei aus unterschiedlichen Gründen auftreten:

  • Durch ein hohes Verkehrsaufkommen kann es zu Messfehler kommen.
  • Die Aufstellhöhe des Messgerätes wurde nicht eingehalten.
  • Die Pass- und Kontrollpunkte wurden nicht ordnungsgemäß eingerichtet.
  • Ein Referenzvideo liegt nicht mehr vor oder entspricht nicht der Messstrecke.
  • Während des laufenden Messbetriebs hat ein Wackeln der Kamera stattgefunden.
  • Das falsche Fahrzeug wurde mit dem Blitzer abgelichtet.
  • Die Eich-Plakette des Messgeräts ist abgelaufen.
  • Das Messgerät wurde durch das Personal inkorrekt bedient.

Besteht der Verdacht, dass ein Messfehler vorliegt, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt erhält umfassende Akteneinsicht, kann dadurch Messfehler entdecken und dann begründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.

Eingeschertes Fahrzeug:** **Grund für einen Einspruch

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann zudem Erfolg haben, wenn der betreffende Fahrzeugführer keine Schuld am zu geringen Sicherheitsabstand zum Vordermann hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein anderes Fahrzeug dicht vor dem Fahrer einschert und der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen dadurch sehr gering ist. Erfolgte das Einscheren plötzlich und ohne Vorankündigung, kann ein Einspruch bei einem Abstandsverstoß erfolgreich sein.

Abstand nicht eingehalten wegen eines** **Bremsmanöver****s

Bei Abstandsverstößen kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Ähnlich wie bei einem eingescherten Fahrzeug kann ein Fahrer auch Einspruch erheben, wenn er den Sicherheitsabstand nicht einhalten konnte, weil das vorausfahrende Fahrzeug abrupt abgebremst hat. Diese Bremsung muss dabei plötzlich und ohne erkennbaren Grund vollzogen worden sein. Das konnte der betreffende Fahrer dann nicht absehen und trägt an einem stark verringerten Sicherheitsabstand keine Schuld.

In jedem Fall ist es ratsam, bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Abstandverstoßes einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Er kann feststellen, ob sich ein Einspruch lohnt, wenn der empfohlene Abstand nicht eingehalten wurde.

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Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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