Betäubungsmittelstrafrecht
Cannabis-Anwalt Berlin: Was erlaubt ist und was strafbar bleibt
Seit April 2024 dürfen Erwachsene Cannabis besitzen, konsumieren und anbauen. Handel, größere Mengen, Weitergabe an Minderjährige und Fahren unter THC bleiben strafbar. Die Grenzen sind eng und werden kontrolliert.
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Worum es geht
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Volljährigen 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm zu Hause, dazu drei Pflanzen für den Eigenanbau. Anbauvereinigungen dürfen an Mitglieder abgeben, höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat.
Strafbar bleiben nach § 34 KCanG unter anderem der Handel ohne Erlaubnis, der Besitz von mehr als 30 Gramm unterwegs oder 60 Gramm zu Hause, die Weitergabe an Minderjährige und der Anbau über die erlaubte Menge hinaus. Dazwischen liegt ein Bereich, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Für Altfälle gilt die Amnestie: Strafen für Taten, die heute nicht mehr strafbar sind, werden erlassen, soweit sie am 1. April 2024 noch nicht vollstreckt waren. Einträge im Bundeszentralregister können auf Antrag gelöscht werden.
Grenzen und Strafrahmen
Grenzen und Strafrahmen
- Handel, Besitz über der Grenze, Weitergabe, § 34 Abs. 1 KCanG
- bis 3 Jahre oder Geldstrafe
- Besonders schwere Fälle, gewerbsmäßig, nicht geringe Menge, § 34 Abs. 3
- 3 Monate bis 5 Jahre
- Bandenhandel, Waffe, Abgabe an Minderjährige, § 34 Abs. 4
- nicht unter 1 Jahr
- Nicht geringe Menge nach BGH
- ab 7,5 g THC
- Cannabis am Steuer, § 24a StVG
- ab 3,5 ng/ml THC Bußgeld und Fahrverbot
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Menge und Wirkstoff
Beim Besitz zählt das Gewicht, beim Handel der THC-Gehalt. Die Grenze zur nicht geringen Menge liegt im Gutachten.
Handel oder Eigenbedarf
Waage, Tütchen, Chats und Bargeld werden als Handelsindizien gelesen. Eigenbedarf, Anbauvereinigung und Mitbringen für andere sind zu unterscheiden.
Amnestie und Register
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Bei Kontrolle: Ausweis ja, Gespräch nein.
Woher, wie viel, für wen: Jede Antwort verschiebt den Fall vom Eigenbedarf in Richtung Handel. Sagen Sie, dass Ihr Anwalt sich meldet.
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