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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Betäubungsmittelstrafrecht

Drogendelikte bei Jugendlichen: Jugendstrafrecht und Diversion

Bis 18 gilt Jugendstrafrecht, bis 21 oft auch. Statt Strafe stehen Erziehung, Weisungen und Diversion im Vordergrund. Das Verfahren früh zu steuern, hält den Eintrag aus dem Register.

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Worum es geht

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz, für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren, wenn Reifeverzögerungen vorliegen oder es sich um eine Jugendverfehlung handelt. Der Erziehungsgedanke steht über der Strafe.

Bei geringen Mengen zum Eigenbedarf wird das Verfahren oft ohne Verurteilung beendet, etwa durch Beratungsgespräche, Sozialstunden oder einen Präventionskurs. Die Jugendgerichtshilfe wird beteiligt und beeinflusst, welche Maßnahme das Gericht wählt.

Als Sanktionen kommen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel wie Arrest und als letztes Mittel die Jugendstrafe in Betracht, von sechs Monaten bis fünf Jahren, bei Verbrechen bis zehn. Bei Abhängigkeit ist Therapie statt Strafe auch hier möglich.

Das Wichtigste

Das Wichtigste

Jugendliche
14 bis 17 Jahre, immer Jugendstrafrecht
Heranwachsende
18 bis 20 Jahre, Jugendstrafrecht bei Reifeverzögerung oder Jugendverfehlung
Diversion, §§ 45, 47 JGG
Einstellung ohne Verurteilung möglich
Jugendstrafe
6 Monate bis 5 Jahre, bei Verbrechen bis 10 Jahre
Führungszeugnis
Jugendstrafe bis 2 Jahre mit Bewährung erscheint nicht

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Eltern schweigen mit

Erklärungen der Eltern gegenüber Polizei oder Schule landen in der Akte. Alles läuft über die Verteidigung.

Diversion anstreben

Ein Beratungsgespräch oder ein Kurs vor der Anklage beendet viele Verfahren ohne Urteil.

Jugendgerichtshilfe

Ihr Bericht wiegt schwer. Das Gespräch wird vorbereitet, nicht improvisiert.

Kein Gespräch mit der Polizei, auch nicht „zur Klärung“.

Jugendliche werden oft ohne Eltern und ohne Anwalt befragt. Das dürfen sie ablehnen. Rufen Sie an, bevor jemand etwas sagt.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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