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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Betäubungsmittelstrafrecht

Hausdurchsuchung wegen Drogen: Ihre Rechte

Bei Drogenverdacht suchen die Beamten nicht nur Substanzen, sondern Waage, Verpackung, Bargeld und das Handy. Was Sie in dieser Stunde sagen, prägt das Verfahren.

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Worum es geht

Die Polizei braucht in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der Tatvorwurf, Räume und gesuchte Gegenstände nennt. Nur bei Gefahr im Verzug darf ohne Beschluss durchsucht werden. Lassen Sie sich den Beschluss aushändigen und in Ruhe lesen.

Sie haben das Recht zu schweigen, einen Anwalt anzurufen und einen neutralen Zeugen hinzuzuziehen. Sie müssen keine Passwörter nennen und keine Verstecke zeigen. Sie dürfen der Sicherstellung widersprechen und ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände verlangen.

Bei Betäubungsmitteln werden Funde schnell zu Handelsindizien: Feinwaage, Tütchen, Bargeld, Chats. Ob es Eigenbedarf oder Handel war, wird später vor Gericht entschieden, nicht im Gespräch mit den Beamten im Flur.

Ihre Rechte

Ihre Rechte

Durchsuchungsbeschluss
aushändigen lassen, Räume und Zweck prüfen
Aussage
nur Angaben zur Person
Handy und Passwörter
keine Herausgabepflicht
Sicherstellung
Widerspruch, Verzeichnis, auf Wunsch Versiegelung
Zeuge
neutrale Person darf hinzugezogen werden

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Ruhig und knapp

Türen öffnen, Beschluss lesen, schweigen. Kein Widerstand, keine Erklärung zu Funden.

Nichts wegwerfen

Vernichtungsversuche während der Durchsuchung sind ein neuer Vorwurf und ein Haftgrund.

Gedächtnisprotokoll

Beamte, Ablauf, Fundorte, Äußerungen. Danach sofort notieren, das brauchen wir für die Prüfung des Beschlusses.

Keine Angaben zu Funden, auch nicht „das ist nur für mich“.

Der Satz klingt entlastend und ist ein Geständnis des Besitzes. Ob Eigenbedarf vorliegt, belegen wir später mit der Akte.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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