Betäubungsmittelstrafrecht
Hausdurchsuchung wegen Drogen: Ihre Rechte
Bei Drogenverdacht suchen die Beamten nicht nur Substanzen, sondern Waage, Verpackung, Bargeld und das Handy. Was Sie in dieser Stunde sagen, prägt das Verfahren.
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Worum es geht
Die Polizei braucht in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der Tatvorwurf, Räume und gesuchte Gegenstände nennt. Nur bei Gefahr im Verzug darf ohne Beschluss durchsucht werden. Lassen Sie sich den Beschluss aushändigen und in Ruhe lesen.
Sie haben das Recht zu schweigen, einen Anwalt anzurufen und einen neutralen Zeugen hinzuzuziehen. Sie müssen keine Passwörter nennen und keine Verstecke zeigen. Sie dürfen der Sicherstellung widersprechen und ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände verlangen.
Bei Betäubungsmitteln werden Funde schnell zu Handelsindizien: Feinwaage, Tütchen, Bargeld, Chats. Ob es Eigenbedarf oder Handel war, wird später vor Gericht entschieden, nicht im Gespräch mit den Beamten im Flur.
Ihre Rechte
Ihre Rechte
- Durchsuchungsbeschluss
- aushändigen lassen, Räume und Zweck prüfen
- Aussage
- nur Angaben zur Person
- Handy und Passwörter
- keine Herausgabepflicht
- Sicherstellung
- Widerspruch, Verzeichnis, auf Wunsch Versiegelung
- Zeuge
- neutrale Person darf hinzugezogen werden
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Ruhig und knapp
Türen öffnen, Beschluss lesen, schweigen. Kein Widerstand, keine Erklärung zu Funden.
Nichts wegwerfen
Vernichtungsversuche während der Durchsuchung sind ein neuer Vorwurf und ein Haftgrund.
Gedächtnisprotokoll
Beamte, Ablauf, Fundorte, Äußerungen. Danach sofort notieren, das brauchen wir für die Prüfung des Beschlusses.
Keine Angaben zu Funden, auch nicht „das ist nur für mich“.
Der Satz klingt entlastend und ist ein Geständnis des Besitzes. Ob Eigenbedarf vorliegt, belegen wir später mit der Akte.
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