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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Sexualstrafrecht

Vorwurf Kindesmissbrauch: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)

Der schwerste Vorwurf im Sexualstrafrecht. Seit 2021 ist er ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Umso wichtiger, dass vor der Akte kein Wort fällt.

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Worum es geht

Kind ist, wer unter 14 Jahre alt ist. § 176 StGB erfasst sexuelle Handlungen an oder mit einem Kind und das Bestimmen eines Kindes zu solchen Handlungen. § 176a StGB erfasst Handlungen ohne Körperkontakt: vor einem Kind, durch das Zeigen pornografischer Inhalte oder durch entsprechende Reden.

§ 176b StGB stellt bereits die Anbahnung unter Strafe, § 176c StGB verschärft bei Beischlaf, gemeinschaftlicher Begehung und einschlägiger Vorverurteilung, § 176e StGB erfasst Anleitungen zum Missbrauch.

Verfahren beruhen oft auf Aussagen des Kindes, die durch Gespräche mit Eltern, Erziehern oder Therapeuten vorgeformt sein können. Wie und wann die Aussage entstand, ist deshalb der Kern der Verteidigung.

Strafrahmen

Strafrahmen

Sexueller Missbrauch, § 176
nicht unter 1 Jahr
Ohne Körperkontakt, § 176a
6 Monate bis 10 Jahre
Schwerer sexueller Missbrauch, § 176c
nicht unter 2 Jahren
Verjährung, § 78b StGB
ruht bis zum 30. Lebensjahr des Kindes

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Aussageentstehung

Erstes Gespräch, suggestive Fragen, Wiederholungen. Oft ist ein aussagepsychologisches Gutachten nötig.

Vorsatz zum Alter

Der Beschuldigte muss gewusst oder billigend in Kauf genommen haben, dass die Person unter 14 ist.

Öffentlichkeit vermeiden

Ziel ist die Einstellung im Ermittlungsverfahren, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Nichts sagen, nichts löschen, kein Kontakt zur Familie des Kindes.

Jeder Versuch, die Sache selbst zu klären, wird als Einflussnahme gelesen. Wir übernehmen ab jetzt jede Kommunikation.

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