Verkehrsstrafrecht
Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert, Bußgeld, Fahrverbot
Seit 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Darüber ist Fahren eine Ordnungswidrigkeit, mit Ausfallerscheinungen eine Straftat. Für Fahranfänger und unter 21 gilt null.
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Worum es geht
Mit der Legalisierung wurde der Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz von 1 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Serum angehoben. Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte, im Wiederholungsfall bis 1.500 Euro und drei Monate.
Eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB wird daraus, wenn zum THC-Wert Ausfallerscheinungen oder ein Fahrfehler kommen. Einen festen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit gibt es bei Cannabis nicht. Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Unabhängig von Bußgeld oder Strafe kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung prüfen. Bei regelmäßigem Konsum oder fehlendem Trennungsvermögen droht der Entzug mit MPU. Nach gelegentlichem Konsum sinkt der THC-Wert meist innerhalb von etwa acht bis zehn Stunden unter 1 Nanogramm.
Grenzwerte und Sanktionen
Grenzwerte und Sanktionen
- Grenzwert, § 24a StVG
- 3,5 ng/ml THC im Blutserum
- Erstverstoß
- 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Wiederholung
- bis 1.500 Euro, 3 Monate Fahrverbot
- Fahranfänger und unter 21, § 24c StVG
- Nulltoleranz
- Mit Ausfallerscheinungen
- Straftat nach § 316 oder § 315c StGB
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Messwert
Serum, nicht Vollblut, und der Zeitpunkt der Entnahme. Beides prüfen wir, bevor ein Wert akzeptiert wird.
Ausfallerscheinungen
Gerötete Augen und Nervosität sind keine Fahruntüchtigkeit. Was die Beamten notiert haben, muss belastbar sein.
Fahreignung
Die Behörde fragt nach Konsummuster und Trennungsvermögen. Angaben dazu werden mit uns abgestimmt, nicht am Straßenrand gemacht.
Kein Wort zum Konsum, kein freiwilliger Test.
Wann und wie viel Sie konsumiert haben, ist die wichtigste Information für Bußgeldstelle und Fahrerlaubnisbehörde. Sie müssen sie nicht liefern.
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