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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsstrafrecht

Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert, Bußgeld, Fahrverbot

Seit 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Darüber ist Fahren eine Ordnungswidrigkeit, mit Ausfallerscheinungen eine Straftat. Für Fahranfänger und unter 21 gilt null.

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Worum es geht

Mit der Legalisierung wurde der Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz von 1 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Serum angehoben. Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte, im Wiederholungsfall bis 1.500 Euro und drei Monate.

Eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB wird daraus, wenn zum THC-Wert Ausfallerscheinungen oder ein Fahrfehler kommen. Einen festen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit gibt es bei Cannabis nicht. Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Unabhängig von Bußgeld oder Strafe kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung prüfen. Bei regelmäßigem Konsum oder fehlendem Trennungsvermögen droht der Entzug mit MPU. Nach gelegentlichem Konsum sinkt der THC-Wert meist innerhalb von etwa acht bis zehn Stunden unter 1 Nanogramm.

Grenzwerte und Sanktionen

Grenzwerte und Sanktionen

Grenzwert, § 24a StVG
3,5 ng/ml THC im Blutserum
Erstverstoß
500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Wiederholung
bis 1.500 Euro, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger und unter 21, § 24c StVG
Nulltoleranz
Mit Ausfallerscheinungen
Straftat nach § 316 oder § 315c StGB

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Messwert

Serum, nicht Vollblut, und der Zeitpunkt der Entnahme. Beides prüfen wir, bevor ein Wert akzeptiert wird.

Ausfallerscheinungen

Gerötete Augen und Nervosität sind keine Fahruntüchtigkeit. Was die Beamten notiert haben, muss belastbar sein.

Fahreignung

Die Behörde fragt nach Konsummuster und Trennungsvermögen. Angaben dazu werden mit uns abgestimmt, nicht am Straßenrand gemacht.

Kein Wort zum Konsum, kein freiwilliger Test.

Wann und wie viel Sie konsumiert haben, ist die wichtigste Information für Bußgeldstelle und Fahrerlaubnisbehörde. Sie müssen sie nicht liefern.

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