Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Promillegrenzen und Strafe
Ab 1,1 Promille ist jeder fahruntüchtig, ab 0,3 Promille mit Fahrfehlern auch. Ob Bußgeld, Strafbefehl oder Führerscheinentzug folgen, entscheidet sich an Promillewert, Messung und Ausfallerscheinungen.
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Worum es geht
§ 316 StGB bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkohol oder anderen Rauschmitteln nicht mehr sicher fahren kann. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ohne weiteren Beweis. Zwischen 0,3 und 1,1 Promille braucht es Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder einen Fahrfehler.
Kommt eine konkrete Gefährdung anderer hinzu, wird aus § 316 die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB mit höherem Strafrahmen. Ohne Fahruntüchtigkeit bleibt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Bußgeld und Fahrverbot.
Für Radfahrer gilt die Grenze von 1,6 Promille. Auch fahrlässige Trunkenheit ist strafbar. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen, mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Grenzwerte
Grenzwerte
- Absolute Fahruntüchtigkeit
- ab 1,1 Promille
- Relative Fahruntüchtigkeit
- ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
- Ordnungswidrigkeit, § 24a StVG
- ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen
- Radfahrer
- ab 1,6 Promille
- Strafrahmen, § 316 StGB
- bis 1 Jahr oder Geldstrafe, Regelentziehung der Fahrerlaubnis
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Messung und Rückrechnung
Zeitpunkt der Blutentnahme, Nachtrunk und Rückrechnung auf die Fahrzeit werden nachgerechnet. Hier liegen die meisten Fehler.
Fahrzeugführung
Wer nur im geparkten Auto saß oder das Fahrzeug schob, hat es nicht geführt. Das muss die Akte belegen.
Sperrfrist verkürzen
Verkehrspsychologische Schulung und Abstinenz vor dem Urteil verkürzen die Sperrfrist und ersparen oft die MPU.
Keine Angaben zum Trinken, keine Tests, keine Einwilligung.
Atemtest, Gehprobe und Fingerübungen sind freiwillig. Wer sie ablehnt, gibt der Akte weniger Material.
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