Fahrverbote: Über die Schlüsselnummer zur Schadstoffklasse!

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht nun fest: Der Weg für Fahrverbote ist frei. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Städte davon Gebrauch machen werden, damit die gesetzlichen Grenzwerte nicht weiter überschritten werden. Viele Diesel-Fahrer sind nun verunsichert, wie sie auf diese Situation reagieren sollen. Wir haben Ihnen dafür eine kurze Übersicht zusammengestellt, wie Sie anhand Ihres Fahrzeugscheins schnell herausfinden können, ob Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen ist.

Schlüsselnummern geben Auskunft

Seit Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein mit „Zulassungsbescheinigung Teil I“ überschrieben, was Teil einer EU-einheitlichen Regelung ist.  Die Identifikation der Schadstoffklasse gibt Ihnen darüber Auskunft, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Folgende Felder sind dafür entscheidend:

Feld 14 = Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

In diesem Feld findet sich die EU-einheitliche Emissionsklasse „EURO(X)“. Derzeit gibt es die Schadstoffklassen EURO1 bis EURO6.

Feld 14.1 = Schadstoffschlüsselnummer

Diese Nummer dient als Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer. Ablesen lässt sich aber auch die Schadstoffklasse. Die Nummern sind wie folgt zu entschlüsseln:

Was mache ich bei einem Fahrverbot?

Wenn Sie ein Fahrzeug haben, dass die Schadstoffklasse EURO1 bis EURO4 besitzt, können sie direkt von einem Fahrverbot betroffen sein. Die Städte sind nämlich ab sofort dazu befugt, Fahrverbote für diese Emissionsklassen auszusprechen. Für EURO5 Fahrzeuge gibt es noch eine einjährige Schonfrist. Danach heißt es aber: EURO1 bis EURO 5 kann aus den Städten verbannt werden.

Jetzt Ihr Dieselfahrzeug zurückgeben!

Durch die Ankündigungen von Fahrverboten sind nun viele Dieselfahrer verunsichert. Wir raten Ihnen: Geben Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück und lassen sich den Kaufpreis erstatten! Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Ihr Fahrzeug vom Abgsskandal betroffen ist. Das haben bereits zahlreiche Gerichte bundesweit festgestellt. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertreten Verbraucherinteressen seit Bekanntwerden des Abgasskandals. Schon hunderte von Mandanten vertreten wir bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Profitieren auch Sie von unserer Fachkompetenz!