Beitragserhöhungen der Central Krankenversicherung unwirksam

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Versicherer erhöhen regelmäßig die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV), obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung in vielen Fällen nicht vorliegen. Besonders angreifbar sind die Beitragserhöhungen der Central Krankenversicherung (CKV), die zur Generali-Gruppe gehört. Kunden der Central haben jahrelang überhöhte Beiträge gezahlt. Bis heute sind die Begründungen für die Beitragserhöhungen nicht ausreichend. Ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können Versicherte die Erhöhungen der letzten Jahre zurückfordern.

Bei der Fallbearbeitung haben unsere Experten für Versicherungsrecht festgestellt, dass die Central Krankenversicherung ihre Beiträge in den letzten Jahren erhöht hat, ohne die Erhöhung angemessen zu begründen. Daran hat sich noch immer nichts geändert, daher stehen die Chancen auf eine hohe Rückerstattung für CKV-Versicherte besonders gut. In immer mehr Verfahren verweisen die Gerichte die privaten Versicherungen in ihre Schranken und erklären Beitragserhöhungen für unzulässig. Auch Privatversicherte der Central Krankenversicherung können sich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen.

Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?

Im Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen zugunsten der klagenden Verbraucher entschieden und die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen festgestellt. Um Privatversicherte vor willkürlichen Beitragserhöhungen und damit einhergehenden Kostenfallen zu schützen, sind zulässige Beitragserhöhungen der PKV an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft und müssen gemäß § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachvollziehbar begründet werden. Grundsätzlich darf ein Tarif nur erhöht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Versicherungsleistungen liegen höher als ursprünglich kalkuliert. Das ist dann der Fall, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigen. Dafür gibt es gesetzliche Schwellenwerte: Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei zehn Prozent, bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei fünf Prozent.
  • Die Steigerung darf nicht vorübergehender Natur sein. Liegt eine nur als vorübergehend anzusehende Veränderung vor, darf der Versicherer keine Beitragsanpassung durchführen.
  • Die Erhöhung ist auch dann unwirksam, wenn der monatliche Beitrag vor Vertragsbeginn zu niedrig kalkuliert wurde oder die Beitragssteigerung nicht ausreichend begründet wird.

Versicherer müssen ihre Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen Das ist in der Praxis regelmäßig nicht der Fall. Wenn sogenannte „Prämienanpassungen“ nur pauschal mit gestiegenen Kosten und einer höheren Lebenserwartung begründet, entspricht das nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Mit welcher Erstattungssumme können Versicherte der PKV Central rechnen?

Wie viele andere private Krankenversicherungen erhöht die CKV die Versicherungsbeiträge regelmäßig, begründet ihre Beitragserhöhungen aber nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Daher können Versicherte der Central die überzahlten Beträge zurückfordern. 

Ist eine Person bei der Central krankenversichert, beträgt die Erstattung nach unserer Erfahrung zwischen 3.000 und 6.000 Euro – in Einzelfällen sogar bis zu 9.000 Euro. In der Familienversicherung hat sich der überzahlte Betrag in vielen Fällen sogar auf 11.000 bis 15.000 Euro summiert. Klagen gegen die Central sind demnach besonders lohnend. Abweichungen bei den überzahlten Beträgen sind natürlich möglich. 

PKV Central: Zuviel gezahlte Beiträge jetzt zurückfordern!

Sie sind bei der Central krankenversichert? Dann kontaktieren Sie uns! Die Erfolgsaussichten auf hohe Rückerstattungen sind in diesem Fall besonders hoch. Wir prüfen Ihre Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre und fordern die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Im Erfolgsfall zahlen Sie künftig wieder den vor der unwirksamen Erhöhung vereinbarten Beitrag. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und reichen auf Wunsch Klage gegen die Central-Versicherung ein. Lassen Sie sich Ihre zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge erstatten!