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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Fahrrad-Fahrverbot: Gibt es ein Fahrverbot für Radfahrer?

Fahrrad-Fahrverbot: Gibt es so etwas überhaupt und was bedeutet das? Lesen Sie hier alles Wichtige, was Sie über das Fahrverbot für Radfahrer wissen müssen.

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Auch Fahrradfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten – und mit Sanktionen rechnen, wenn sie das nicht tun. Aber kann auch ein Fahrrad-Fahrverbot ausgesprochen werden?

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Fahrradfahrverbot wird richterlich angeordnet

Grundsätzlich gilt: Fahrräder gehören zu den sogenannten fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Das heißt, jeder darf Fahrrad fahren, ohne dafür eine Prüfung ablegen zu müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr machen dürfen, was sie wollen. Sie werden bei Verstößen bestraft – und zwar nach den Regelungen im Bußgeldkatalog für das Fahrrad. Fahrradfahrer können also durchaus Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot erhalten.

Wann droht ein Fahrrad-Fahrverbot?

Ein Fahrrad-Fahrverbot droht dann, wenn ein Fahrradfahrer bereits mehrfach schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat – sprich Wiederholungstäter ist. Ein Beispiel dafür ist das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Das Fahrrad-Fahrverbot (z.B. wegen Alkohol) muss dann allerdings richterlich angeordnet werden.

Wichtig: Wer auf dem Fahrrad mit mindestens 1,6 Promille unterwegs ist, kann nicht nur ein Fahrrad-Fahrverbot erhalten, sondern kann auch den Führerschein für das Autofahren verlieren.

Fahrradfahren trotz Fahrverbot – was droht?

Wer ein Fahrrad-Fahrverbot erhält, sollte dies auf jeden Fall ernstnehmen und das Fahrrad stehen lassen. Wer das Verbot missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei einem Verstoß gegen das Fahrradfahrverbot kann das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen.

Gilt ein Auto-Fahrverbot auch für Radfahrer?

Fahrverbot für das Fahrrad? Darf man trotz Fahrverbot Fahrradfahren?

Wer seinen Führerschein verloren hat und für bestimmte Zeit kein Auto mehr fahren darf, hat immerhin die Möglichkeit aufs Fahrrad umzusteigen. Das Auto-Fahrverbot gilt also nicht automatisch auch fürs Fahrrad, denn es wird üblicherweise nur für Kraftfahrzeuge ausgesprochen, wozu Räder nicht zählen. Fahrräder sind nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Fahrzeuge, die ausschließlich mit Muskelkraft beweget werden und ohne Motor auskommen. Auch wenn das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt ist, sollten Betroffene sehr darauf achten, dass sie sich auch als Fahrradfahrer nichts zuschulden kommen lassen, denn auch das kann Konsequenzen nach sich ziehen.

Fahrverbot fürs Fahrrad: Darf man mit dem E-Bike fahren?

Es kommt auf die Art des E-Bikes an, ob man es trotz Fahrrad-Fahrverbot nutzen kann oder nicht. Nach § 1 StVG gelten auch motorisierte Zweiräder als Fahrräder, deren elektromotorischer Hilfsantrieb die Tretkraft unterstützt und maximal eine Leistung von 0,25 kW und eine Höchstleistung von 25 km/h aufbringt. Diese Art von E-Bikes dürfen demnach auch trotz Fahrrad-Fahrverbot genutzt werden.

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Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

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Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

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Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

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Gefährdung

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Fahrzeug

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Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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