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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Fahrverbot umgehen: So stehen die Chancen

Geblitzt und Fahrverbot erhalten? Umgehen oder verhindern können Sie es unter Umständen, wenn ein Härtefall vorliegt. Was beudetet das genau?

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Zu viele Punkte auf dem Konto in Flensburg oder ein schwerwiegender Verkehrsverstoß sind Gründe, warum Autofahrer ein Fahrverbot erhalten können. Die Strafe trifft die meisten Betroffenen hart und viele überlegen, ob sie ein Fahrverbot umgehen können.

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Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Ein Fahrverbot umgehen ist nicht einfach. Das Fahrverbot dient als erzieherische Maßnahme und soll vor allem eins verhindern: dass finanziell Bessergestellte sich einfach von ihrer Schuld freikaufen können. Denn ein Fahrverbot trifft alle Autofahrer gleich. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, die es im Einzelfall möglich machen, ein Fahrverbot zu umgehen.

Wann ist es möglich, das Fahrverbot zu verhindern?

Ein Fahrverbot umgehen ist im Härtefall zumindest im Bereich des Möglichen.

Das Fahrverbot umgehen wegen der Arbeit: Ein Härtefall kann dann gegeben sein, wenn beispielsweise Selbstständige ihren Beruf nicht ohne Auto oder Lkw ausüben können und das Fahrverbot somit ihre Existenz gefährdet. Das kann dann der Fall sein, wenn Freiberufler nur mit dem Auto zu ihren Kunden gelangen – aber auch Pendler könnten Glück haben, weil sie auf ihren Führerschein angewiesen sind. Voraussetzung ist, dass Betroffene die Existenzgefährdung durch das Fahrverbot nachweisen können.

Das Fahrverbot umgehen wegen Krankheit oder Behinderung: Das Fahrverbot umgehen durch einen Härtefall können unter Umständen auch Personen, die krank sind oder eine Behinderung haben, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich macht. Auch wenn Betroffene Angehörige pflegen, können sie Hoffnung haben, dass ein Härtefall anerkannt wird.

Wann liegt ein Härtefall bei einem Fahrverbot vor?

Um ein Fahrverbot umgehen zu können, muss eine sogenannte unzumutbare Härte vorliegen. Das heißt, die Strafe steht in keinem Verhältnis zu den daraus folgenden Konsequenzen für den Betroffenen. Entschieden wird darüber im Einzelfall. Allgemein kann man sagen: Große finanzielle Probleme und Existenzbedrohungen sowie bestimmte Krankheitsfälle können bei einem Fahrverbot ein Härtefall bedeuten.

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Fahrverbot anfechten – wie geht das?

Wer sein Fahrverbot verhindern und es anfechten möchte, muss im ersten Schritt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser Einspruch muss die zuständige Behörde zwei Wochen nach dem Zustellen des Bußgeldbescheids erreichen. Ist der Einspruch erfolgreich, lässt sich das Fahrverbot umwandeln, indem ein höheres Bußgeld verhängt wird. Alle, die mit dem Gedanken spielen, sollten sich jedoch bewusst machen, dass das Gericht auch anders entscheiden kann und am Fahrverbot festhält.

Fahrverbot umgehen – Welche Kosten entstehen?

Wie kann man ein Fahrverbot umgehen? Hilft es, wenn man das Fahrverbot anfechtet?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist erst einmal kostenlos. Wer ein Fahrverbot umgehen möchte, sollte sich jedoch anwaltlichen Rat einholen, um abschätzen zu können, ob eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld auch tatsächlich erfolgreich sein kann. Für den Anwalt für Verkehrsrecht fallen ebenfalls Kosten an. Kommt es zur Gerichtsverhandlung und wird die Bitte um Umwandlung des Fahrverbots abgelehnt, müssen Betroffene zusätzlich mit Kosten für das Verfahren rechnen. All diese Kosten werden aber von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

Können Wiederholungstäter das Fahrverbot verhindern?

Wiederholungstäter, also Verkehrssünder, die bereits mehr als ein Mal bei dem gleichen Verkehrsverstoß erwischt wurden, können in der Regel nicht darauf hoffen, das Fahrverbot zu umgehen. In diesen Fällen besteht das Gericht meist auf das Fahrverbot als erzieherische Maßnahme. Für Ersttäter stehen die Chancen besser.

Kann man ein Monat Fahrverbot besser umgehen als drei Monate?

Sicher lässt sich diese Frage nicht beantworten. Allerdings müssen Betroffene stark damit rechnen, dass sich Fahrverbote, die länger als einen Monat dauern, schwerer als ein 4-Wochen-Fahrverbot umgehen lassen.

Fahrverbot umgehen, wenn anderer Fahrer am Steuer saß?

In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass bei einem Verkehrsverstoß derjenige bestraft wird, der auch tatsächlich hinterm Steuer saß. Nicht der Halter des Fahrzeugs ist automatisch verantwortlich. Wer also das Fahrverbot umgehen möchte, weil ein anderer Fahrer hinterm Steuer saß, hat allen Grund zum Optimismus. Lässt sich beispielsweise auf dem Blitzerfoto eindeutig erkennen, dass der Betroffene nicht am Lenkrad saß, muss er auch kein Fahrverbot befürchten. Wichtig ist aber, den Anhörungsbogen, der meist vor dem Bußgeldbescheid verschickt wird, auszufüllen und dort den wahren Verkehrssünder anzugeben.

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Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

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Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

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Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

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Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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