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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Punkte in Flensburg im Bußgeldkatalog 2026: Das müssen Sie wissen

Punkte in Flensburg: Stufen von 1 bis 8 Punkten, Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentzug, Tilgungsfristen und Punktestand.

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Punkte in Flensburg sagen jedem Autofahrer etwas. Eng verbunden sind die Punkte in Flensburg mit dem Kraftfahrt-Bundesamt – kurz KBA – mit Sitz in Flensburg. Die Bundesoberbehörde, die für den Straßenverkehr zuständig ist, betreut insbesondere das Fahreignungsregister, in dem die Punkte in Flensburg gesammelt werden.

Punkte in Flensburg: Punktestand, Tilgung und Fahrerlaubnis

Kurzantwort: Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt die Vormerkung, bei 4 bis 5 Punkten die Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten die Verwarnung und bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot ist davon zu unterscheiden. Das Stufensystem regelt § 4 StVG.

Informieren Sie sich über Ihren Punktestand, die Möglichkeiten zum Punkteabbau und die Folgen, die sich aus steigenden Punkteständen ergeben können.

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Was ist das Fahreignungsregister?

Das Fahreignungsregister in Flensburg – kurz FAER – hieß früher Verkehrszentralregister (VZR). Im Fahreignungsregister werden Informationen über die Fahrer gespeichert, die eine oder mehrere mit Punkten in Flensburg belegte Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Eingetragen werden nur Zuwiderhandlungen, die nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertet sind – etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße. Die Entscheidung über Maßnahmen bei Regelverstößen im Straßenverkehr trifft dabei nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde, auch Führerscheinstelle genannt. Das KBA erfasst die verhängten Strafen – wie die Punkte – lediglich im Fahreignungsregister.

Punktesystem in Flensburg seit der Reform 2014

Punktetabelle: Punkte in Flensburg werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Der Punktekatalog wurde 2014 aktualisiert.

Seit dem 1. Mai 2014 arbeitet das Fahreignungs-Bewertungssystem mit höchstens acht Punkten. Die aktuelle Systematik unterscheidet Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger können daneben eigenständige Maßnahmen der Probezeit hinzukommen. Die aktuelle Übersicht:

Punktestand Stufe Maßnahme
1 bis 3 Punkte Vormerkung Keine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
4 bis 5 Punkte Ermahnung Hinweis auf Fahreignungsseminar; Punkteabbau nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen
6 bis 7 Punkte Verwarnung Hinweis auf drohende Entziehung; kein Punkteabbau mehr durch Seminar
8 Punkte Entziehung Entzug der Fahrerlaubnis

1 bis 3 Punkte: Vormerkung

Bei ein bis drei Punkten werden die Entscheidungen im Fahreignungsregister vorgemerkt. Die Fahrerlaubnisbehörde spricht in dieser Stufe noch keine Maßnahme des Fahreignungs-Bewertungssystems aus; die Eintragungen bleiben jedoch bis zu ihrer jeweiligen Tilgung gespeichert.

Stufe 1: Ermahnung bei 4 bis 5 Punkten in Flensburg

Erreicht ein Fahrer einen Punktestand von vier bis fünf Punkten in Flensburg, spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung aus. Bei höchstens fünf Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einmal innerhalb von fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.

Stufe 2: Verwarnung bei 6 bis 7 Punkten in Flensburg

Bei sechs bis sieben Punkten in Flensburg spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung aus und weist auf den möglichen Entzug der Fahrerlaubnis bei acht Punkten hin. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar führt in dieser Stufe nicht mehr zu einem Punkteabbau.

Stufe 3: Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten in Flensburg

Bei acht Punkten in Flensburg entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Behörde kann einen Nachweis der wiederhergestellten Fahreignung verlangen. Einzelheiten erklärt die Seite zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahreignungsregister**: **Punktestand in Flensburg abfragen

Jeder Autofahrer hat das Recht darauf, seine Eintragung im Fahreignungsregister zu erfahren. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt jedem Bürger, der im Fahreignungsregister verzeichnet ist, eine kostenlose Auskunft über den aktuellen Punktestand. So kann der jeweilige Fahrer auch prüfen, ob die Punkte in Flensburg nach Ablauf der vorgegebenen Tilgungsfrist automatisch gelöscht wurden.

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In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

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Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

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