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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Rote Ampel überfahren: Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer

Rotlichtverstoß: Rote Ampel mit dem Fahrrad missachtet? Das sind die Konsequenzen: ✓ Bußgelder ✓ Punkte in Flensburg ✓ Einspruch einlegen

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Allgemein bekannt ist, dass das Überfahren einer roten Ampel mit einem Kfz strafbar ist. Doch wie sieht es aus, wenn ein Fahrradfahrer einen Rotlichtverstoß begeht? Drohen ihm die gleichen Strafen aus dem Bußgeldkatalog wie dem Autofahrer?

Alle Verkehrsteilnehmer haben sich auf der Straße an die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu halten – und damit auch Fahrradfahrer und Fußgänger. Daher drohen Fahrradfahrern bei einem Rotlichtverstoß ebenfalls Bußgelder und Punkte in Flensburg.

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Verkehrskontrolle: Rote Ampel überfahren?

Fahrradfahrern drohen bei einem Rotlichtverstoß ebenfalls Bußgelder und Punkte.

Seit dem 1. Januar 2017 müssen sich, laut § 37 StVO, alle Fahrradfahrer bei Fehlen einer speziellen Ampel für Radfahrer nach der Lichtanzeige für den Autoverkehr oder für Fußgänger richten. Einige Ampeln verfügen dabei über eine Blitzeranlage, die Rotlichtverstöße erkennt und festhält. Es ist dabei auch möglich, dass ein Fahrradfahrer geblitzt wird, wenn er eine rote Ampel überfährt. Seine Identität ist aber wegen des fehlenden Kennzeichens schwer zu ermitteln. In der Regel werden die Fahrradfahrer unmittelbar nach einem Rotlichtverstoß für eine polizeiliche Verkehrskontrolle angehalten. Die meisten Rotlichtverstöße durch Fahrradfahrer werden also nur sanktioniert, wenn sie von der Polizei beobachtet werden.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Wie bei Autofahrern, die eine rote Ampel überfahren haben, wird auch bei Rotlichtverstößen mit dem Fahrrad berücksichtigt, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Hat der Radfahrer eine Ampel überfahren, die weniger als eine Sekunde rot war, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß und die Strafe fällt gering aus. Ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß wird härter bestraft. Dabei stand die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot als sie missachtet wurde.

Bei Fußgängerampeln, die auch für Radfahrer gelten können, gibt es jedoch keine Gelbphase, die den Sprung auf Rot ankündigt. Hier wird der Bremsweg, den Radfahrer unvermeidbar haben, nicht berücksichtigt, sodass der Radfahrer sofort eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er bei Rot den Straßenrand erreicht. In diesem Fall kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

Konsequenzen für Rotlichtverstöße mit dem Rad

Die Strafen für Fahrradfahrer, die eine rote Ampel überfahren haben, fallen geringer aus als die Konsequenzen für Autofahrer, die einen Rotlichtverstoß begehen, da der mögliche Schaden mit dem Fahrrad geringer ist. Ein Fahrradfahrer, der bei der Ordnungswidrigkeit erwischt wird, muss laut aktuellem Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von mindestens 60 Euro zahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Sammelt der Fahrradfahrer auf diese Weise acht Punkte oder mehr im Fahreignungsregister (FAER) kann er seinen Führerschein verlieren – obwohl er nicht mit dem Auto gefahren ist. Folgende Sanktionen drohen Fahrradfahrern bei einem Rotlichtverstoß:

Beschreibung Bußgeld Punkte
Fahren über eine rote Ampel (einfacher Rotlichtverstoß) 60 € 1
… mit Gefährdung 100 € 1
… mit Unfall oder Sachbeschädigung 120 € 1
Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war (qualifizierter Rotlichtverstoß) 100 € 1
… mit Gefährdung 160 € 1
… mit Unfall oder Sachbeschädigung 180 € 1

Strafe für Fahrradfahrer ohne Führerschein

Kinder ab 14 Jahren haben bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Ein Jugendlicher, der dann einen Führerschein bekommen möchte, muss warten, bis alle Punkte in Flensburg verjährt sind. Die Verjährungsfrist für einen Punkt aufgrund eines Rotlichtverstoßes als Fahrradfahrer beträgt zweieinhalb Jahre.

Wichtig: Auch derjenige, der noch keinen Führerschein besitzt, bekommt Punkte in Flensburg. Das kann einem angehenden Fahrer Probleme bereiten, wenn er seinen Führerschein machen möchte.

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Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

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In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

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