Strafrecht
Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin (BtM-Anwalt)
Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr: Ob das Verfahren eingestellt oder Haft verhängt wird, hängt an Stoff, Menge und Wirkstoffgehalt. Wir kennen die Berliner Praxis und die Grenzwerte des Bundesgerichtshofs.
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Worum es geht
Strafbar nach dem Betäubungsmittelgesetz sind Besitz, Erwerb, Handel, Anbau, Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr der in den Anlagen I bis III gelisteten Stoffe. Für Cannabis gilt seit April 2024 das Konsumcannabisgesetz mit eigenen Grenzen und eigenen Straftatbeständen.
Für Konsumenten entscheidet die Menge. Bei geringen Mengen zum Eigenbedarf ist eine Einstellung häufig erreichbar, die Grenzen sind je nach Bundesland verschieden. Bei nicht geringer Menge beginnt der Strafrahmen bei einem Jahr, bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handel bei zwei Jahren.
Ob eine nicht geringe Menge vorliegt, hängt nicht am Gewicht, sondern am Wirkstoffgehalt. Der wird kriminaltechnisch ermittelt und ist oft der erste Angriffspunkt der Verteidigung.
Grenzwerte und Strafrahmen
Grenzwerte und Strafrahmen
- Nicht geringe Menge, § 29a BtMG
- nicht unter 1 Jahr
- Gewerbs- oder bandenmäßiger Handel, § 30 BtMG
- nicht unter 2 Jahren
- Handel mit Waffe, § 30a BtMG
- nicht unter 5 Jahren
- Kokain, nicht geringe Menge ab
- 5 g Kokainhydrochlorid
- Cannabis, erlaubter Besitz nach KCanG
- 25 g unterwegs, 50 g zu Hause
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Wirkstoffgutachten
Menge, Reinheit und Rechenweg des Gutachtens prüfen wir nach. Ein paar Zehntel Gramm entscheiden über Vergehen oder Verbrechen.
Eigenbedarf oder Handel
Verpackung, Waage, Chats und Bargeld werden als Handelsindizien gelesen. Wir stellen die Konsumsituation dagegen.
Therapie und Kronzeuge
Bei Abhängigkeit kann Therapie die Strafe ersetzen, § 35 BtMG. Aussagen nach § 31 BtMG bringen Milderung, belasten aber auch. Nie ohne Beratung.
Keine Aussage, keine Herausgabe, kein Handy entsperren.
Bei Durchsuchung und Festnahme zählt nur die Notfallnummer. Was Sie zur Herkunft, zum Konsum oder zu Kontakten sagen, wird zum Handelsindiz.
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