Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin (BtM-Anwalt)

Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr: Ob das Verfahren eingestellt oder Haft verhängt wird, hängt an Stoff, Menge und Wirkstoffgehalt. Wir kennen die Berliner Praxis und die Grenzwerte des Bundesgerichtshofs.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Worum es geht

Strafbar nach dem Betäubungsmittelgesetz sind Besitz, Erwerb, Handel, Anbau, Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr der in den Anlagen I bis III gelisteten Stoffe. Für Cannabis gilt seit April 2024 das Konsumcannabisgesetz mit eigenen Grenzen und eigenen Straftatbeständen.

Für Konsumenten entscheidet die Menge. Bei geringen Mengen zum Eigenbedarf ist eine Einstellung häufig erreichbar, die Grenzen sind je nach Bundesland verschieden. Bei nicht geringer Menge beginnt der Strafrahmen bei einem Jahr, bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handel bei zwei Jahren.

Ob eine nicht geringe Menge vorliegt, hängt nicht am Gewicht, sondern am Wirkstoffgehalt. Der wird kriminaltechnisch ermittelt und ist oft der erste Angriffspunkt der Verteidigung.

Grenzwerte und Strafrahmen

Grenzwerte und Strafrahmen

Nicht geringe Menge, § 29a BtMG
nicht unter 1 Jahr
Gewerbs- oder bandenmäßiger Handel, § 30 BtMG
nicht unter 2 Jahren
Handel mit Waffe, § 30a BtMG
nicht unter 5 Jahren
Kokain, nicht geringe Menge ab
5 g Kokainhydrochlorid
Cannabis, erlaubter Besitz nach KCanG
25 g unterwegs, 50 g zu Hause

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Wirkstoffgutachten

Menge, Reinheit und Rechenweg des Gutachtens prüfen wir nach. Ein paar Zehntel Gramm entscheiden über Vergehen oder Verbrechen.

Eigenbedarf oder Handel

Verpackung, Waage, Chats und Bargeld werden als Handelsindizien gelesen. Wir stellen die Konsumsituation dagegen.

Therapie und Kronzeuge

Bei Abhängigkeit kann Therapie die Strafe ersetzen, § 35 BtMG. Aussagen nach § 31 BtMG bringen Milderung, belasten aber auch. Nie ohne Beratung.

Keine Aussage, keine Herausgabe, kein Handy entsperren.

Bei Durchsuchung und Festnahme zählt nur die Notfallnummer. Was Sie zur Herkunft, zum Konsum oder zu Kontakten sagen, wird zum Handelsindiz.

Strafrecht-Soforthilfe

Rückruf anfordern

Schritt 1 von 11 Min.
Rückruf

Anrede

✓ Vertraulich✓ Rückruf noch am selben Tag bei Fristen✓ Keine Kosten ohne Beauftragung
Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg