Fiat-Wohnmobile im Abgasskandal: Droht Ende 2021 eine Verjährung der Ansprüche?

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Besitzer von Wohnmobilen mit Dieselmotoren des FCA-Konzerns, der inzwischen zu Stellantis gehört, sollten baldmöglichst Schadensersatz vom Hersteller fordern. Die Chancen, sich vor Gericht durchzusetzen, stehen aktuell sehr gut: Zuletzt hat mit Urteil vom 9. Juli 2021 das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth den italienischen Autokonzern wegen illegaler Abschalteinrichtungen verurteilt. Wer gegen den Hersteller klagen will, sollte nicht zu lange zögern – es könnte eine Verjährung der Ansprüche drohen.

Nachdem die Landgerichte Koblenz, Stade und Gera den Autokonzern FCA-Stellantis bereits für Manipulationen der Abgasreinigung haftbar gemacht haben, urteilte jetzt auch das Landgericht Nürnberg-Fürth zugunsten des Klägers (Az. 19 O 737/21). In dem Fall ging es um das Wohnmobil-Modell Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Herstellers Knaus. Das Fahrzeug verfügt über einen für den Fiat Ducato typischen 2,3-Liter Multijet-Dieselmotor der Euronorm 6b. Die 19. Zivilkammer fällte ein Versäumnisurteil und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Konzern sittenwidrig und vorsätzlich im Sinne von §826 BGB gehandelt habe.

Fiat Ducato nutzt mehrere illegale Abschalteinrichtungen

Der Kläger hatte das Wohnmobil mit Fiat-Motor im Juli 2017 für 63.350 Euro gekauft. Er machte vor Gericht geltend, dass in seinem Wohnmobil mehrere illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Sie sorgten dafür, dass die Abgasnachbehandlung zur Reduzierung der Stickoxidemissionen rund 22 Minuten nach jedem Motorstart abgeschaltet werde. Durch die Deaktivierung der Abgasreinigung hält das Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, während sie im Straßenbetrieb massiv überschritten werden.

Diverse Messungen haben ergeben, dass die in Fiat-Chrysler-Wohnmobilen verbauten Motoren im Realbetrieb die gesetzlich zugelassenen Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten und so die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt gefährden. Das reale Abgas-Emissionsverhalten von Wohnmobilen mit Multijet-Motor beträgt zum Teil das 19-Fache des gesetzlich zulässigen Grenzwerts. Außerdem nutzt der Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – und sie im realen Straßenverkehr meistens ausschaltet. Auch die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) wurden manipuliert.

Gerichte urteilen zugunsten der geschädigten Verbraucher

Das LG Nürnberg-Fürth folgte den Ausführungen des Klägers, der die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch schlüssig dargelegt habe. FCA/Stellantis hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert, sodass die Richter ein Versäumnisurteil sprachen und dem Kläger Recht gaben. Die Beklagte habe das Fahrzeug aus reinem Gewinnstreben manipuliert. Stellantis wurde deshalb wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Der Motor wurde von FCA produziert und im Basisfahrzeug mit den vorgetragenen Manipulationen verbaut. Der Kläger hätte das Fahrzeug bei Kenntnis dieser Manipulationen nicht erworben.

Seit Juli 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts auf Abgasbetrug gegen FCA/Stellantis. Die Abgasreinigung der Motoren soll ähnlich wie beim VW-Abgasskandal manipuliert worden sein. Die Rechtsprechung im Fiat-Abgasskandal steht noch am Anfang der juristischen Aufarbeitung, doch immer mehr Gerichte verurteilen den italienischen Autokonzern zu Schadensersatz.

Außerdem will das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt im Fiat-Abgasskandal aktiv werden. Die Zulassungsbehörde hat der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestätigt, in eigenen Untersuchungen bei mehreren Wohnmobilen „hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten“ festgestellt zu haben. Es drohen also bald verpflichtende Rückrufe der betroffenen Wohn- und Reisemobile.

Fiat-Abgasskandal: Wertverlust ausgleichen und Geld zurückholen!

Das aktuelle Urteil des LG Nürnberg-Fürth zeigt erneut, dass betroffene Wohnmobilbesitzer jetzt aktiv werden sollten. Es droht nämlich die Verjährung der Schadensersatzansprüche im FCA-Abgasskandal, denn schon 2018 haben die Medien über die Manipulationen bei Fiat berichtet. Das könnte von den Gerichten so ausgelegt werden, diesen Zeitpunkt als Beginn für die Verjährungsfrist anzusetzen. Demnach könnten die Ansprüche bereits Ende 2021 verjähren.

Wer sein manipuliertes Reisemobil gegen Schadensersatz zurückgeben will, sollte keine Zeit verlieren und baldmöglichst gegen den Hersteller vorgehen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher ausländische Autobauer wie Fiat und Iveco auch in Deutschland verklagen können, was das Verfahren deutlich vereinfacht.

Die Verbraucherrechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN rät Verbrauchern, die vom Dieselskandal bei Fiat-Chrysler und Iveco betroffenen sind, sich anwaltlich beraten zu lassen. In einem kostenfreien Erstgespräch finden unsere Experten im Abgasskandal den für Sie besten Weg aus dem FCA-Abgasskandal. Kontaktieren Sie uns!