Lufthansa Technik schließt Betriebe in Deutschland: Wie können sich betroffene Mitarbeiter wehren?

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Das Unternehmen Lufthansa Technik, die Wartungstochter der Lufthansa, will wegen der Corona-Krise mehrere deutsche Standorte dichtmachen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft Verdi könnten dadurch fast 800 Arbeitsplätze wegfallen. Das Unternehmen teilt mit, dass es mit der Planung zur Umstrukturierung des Wartungsgeschäftes begonnen hat. Die Mitarbeitergremien wurden bereits darüber informiert, welche Standorte von den Einsparungen betroffen sind. Was können die vom Jobverlust bedrohen Mitarbeiter tun, um ihren Arbeitsplatz zu retten oder nach der betriebsbedingten Kündigung zumindest eine angemessene Abfindung zu erhalten?

Verdi befürchtet, dass bei der sogenannten Line Maintenance, dem täglichen Wartungsgeschäft rund um den laufenden Betrieb, von den 1.350 Arbeitsplätzen rund 780 unmittelbar bedroht sind und kritisiert die Entlassungen. „Während der Lufthansa-Konzern in der Pandemie staatliche Unterstützung in Milliardenhöhe erfährt, um das Unternehmen zu retten und Arbeitsplätze zu sichern, soll es bei der Tochtergesellschaft jetzt zu Betriebsschließungen und Arbeitsplatzabbau in großem Stil kommen“, so Verdi-Experte Frank Hartstein.

Welche Standorte in Deutschland sind betroffen?

Von der Schließung bedroht sind laut Lufthansa Technik die Standorte Bremen, Düsseldorf, Leipzig, Hannover und Teilbetriebe der Line Maintenance in Hamburg und im Norden von Frankfurt. „Diese werden wir nach unserer Vorstellung künftig nicht mehr betreiben“, so das Unternehmen. Der Konzern hatte die Line Maintenance für die Lufthansa Airline an den Standorten Frankfurt, München und Hamburg erst im Januar 2020 von der Lufthansa Technik abgespalten und zur Deutschen Lufthansa verlagert.

Damit verlor die Line Maintenance laut Verdi über die Hälfte ihres Geschäfts – darunter auch den wichtigen Auftrag für die Lufthansa in Frankfurt und München. Verdi betont, die Abspaltung dürfe nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Auch eine weitere Entscheidung des Konzerns kritisiert die Gewerkschaft: Lufthansa habe entschieden, dass die Wartungsarbeit der Billigflugtochter Eurowings in Düsseldorf nicht mehr von der Lufthansa-Technik ausgeführt werden soll, sondern an einen externen Konkurrenten vergeben werden darf. Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa, plant einen Teilverkauf von Lufthansa Technik, will jedoch die Mehrheit behalten.

Lufthansa Technik: Was können von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer tun?

Gerät ein Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage, gelten für den Abbau von Arbeitsplätzen besonders hohe Anforderungen: So muss der Arbeitgeber genau nachweisen, inwiefern der konkrete Arbeitsplatz mit den betrieblichen Einbußen zusammenhängt. Oft können sich Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich gegen den Jobverlust wehren.

Die Lufthansa wurde während der Pandemie massiv mit öffentlichen Geldern unterstützt, um Kündigungen zu verhindern. Daher werden die Arbeitsgerichte in Kündigungsschutzprozessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sehr genau hinschauen, ob die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einfach durch betriebsbedingte Kündigungen auf die Mitarbeiter abgewälzt werden können. Die Richter werden prüfen, ob die Kündigung wirklich notwendig ist, um das Unternehmen zu retten. Wenn ein vorübergehender Auftragsmangel mit Kurzarbeit überbrückt werden kann, ist eine betriebsbedingte Kündigung unverhältnismäßig und damit unwirksam.

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Wenn Beschäftigte Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung haben, können sie Kündigungsschutzklage erheben. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Klage, hat er laut § 1a KSchG das Recht auf eine angemessene Abfindung. Die einmalige außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers soll den Arbeitnehmer dafür entschädigen, dass er seinen Arbeitsplatz verloren hat. Sie dient dazu, die mit der Kündigung des Arbeitsvertrags verbundenen finanziellen Nachteile auszugleichen. Für die Höhe der Abfindung gibt es keine gesetzliche Regelung. Sie hängt vom Alter und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber frei verhandelt.

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