Widerspruch bei Liberty Europe Lebensversicherungen trotz Sitz im Ausland

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Vielen Versicherungsnehmern der Liberty Europe Lebensversicherung, insbesondere solchen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung nach dem sogenannten „Policenmodell“ abgeschlossen haben, kommt ein bedeutender rechtlicher Vorteil zugute – denn in vielen Fällen besteht noch heute ein durchsetzbares Widerspruchsrecht. Obwohl der Sitz der Versicherungsgesellschaft im Ausland liegt, findet hierbei deutsches Recht Anwendung.

Widerspruch bei Liberty Europe Versicherungen nach deutschem Recht

Das Unternehmen Liberty Europe Lebensversicherungen ist Teil der in Boston ansässigen Versicherungsgruppe Liberty Mutual, deren Angebot neben Lebensversicherungen auch Unfall- und Schadenversicherungen umfasst. Liberty Europe ist eine in Irland gegründete Zweigniederlassung der spanischen Gesellschaft Liberty Seguros, über welche der Mutterkonzern Lebensversicherungen auch im deutschen Raum anbietet. In diesem Zusammenhang wird in den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den Versicherungsvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer auch bei dem für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Gericht geltend gemacht werden können.

Die ausländischen Bezüge des Versicherungsunternehmens Liberty Europe stehen daher der Durchsetzung Ihrer Rechte auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinesfalls entgegen.

Widerspruchsbelehrungen der Liberty Europe sind fehlerhaft

In den Widerspruchsbelehrungen der Liberty Europe Lebensversicherung befinden sich seit Jahren Fehler.

Eine fehlerhafte Belehrung hat grundsätzlich zur Folge, dass die Widerspruchsfrist von vornherein nicht zu laufen beginnt. Dies haben bereits sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof entschieden. Daher kann ein für den Versicherungsnehmer oftmals sehr rentabler Widerspruch mangels Verfristung auch noch heute durchgesetzt werden. Man spricht daher auch von einem „ewigen Widerspruchsrecht“.

Grundlage hierfür ist die unzureichende Belehrung der Versicherungsnehmer über ihre Widerspruchsrechte. Verbraucher müssen durch die Versicherungsunternehmen grundsätzlich einwandfrei und unmissverständlich über ihre eigenen Rechte aufgeklärt werden.

Die in den Jahren 1994 bis 2007 von der Liberty Europe Lebensversicherung verwendeten Widerspruchsbelehrungen entsprechen jedoch bereits aufgrund ihrer äußeren Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Fehler der Liberty Widerspruchsbelehrungen

  1. Teilweise Nichtbelehrung darüber, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist.
  2. Auch hinsichtlich der Widerspruchsfrist finden sich in den Belehrungstexten teils unpräzise Formulierungen.
  3. Zudem heißt es in vielen Verträgen der Liberty Europe Lebensversicherung, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge von der „Überlassung aller Unterlagen“ ab. In der weiteren Belehrung wird jedoch nicht abschließend dargestellt, welche Unterlagen hiervon umfasst und verlangt sind. Es werden lediglich der Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen aufgezählt, tatsächlich muss der Versicherungsnehmer jedoch noch weitere Unterlagen erhalten.

Kostenvorteil durch Widerspruch der Liberty Europe LebensversicherungWiderruf und Widerspruch bei Liberty Europe Lebensversicherung

Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen für den Versicherungsnehmer zunehmend unrentabler werden. Jeder zweite Versicherungsnehmer beendet seine Lebensversicherung mittlerweile vorzeitig. Alleine im Jahre 2015 wurden Verträge im Wert von über 13 Millionen EUR abgebrochen. Sinkende Renditen, die persönliche Situation des Versicherungsnehmers oder auch eine falsche Beratung sind hierbei nur einige Gründe.

Policenmodell der Liberty Europe

Im Jahre 2008 wurde das sogenannte „Policenmodell“ für unzulässig erklärt. Von 1994 bis 2007 jedoch wurde eine Vielzahl von Lebensversicherungsverträgen nach diesem Modell abgeschlossen – auch durch die Liberty Europe Lebensversicherung. So wurden dem Kunden einige wichtige Informationen zu der Lebensversicherung, der Belehrung über die eigenen Rechte und Pflichten und die Geschäftsbedingungen erst nach der Vertragsunterzeichnung postalisch übermittelt. Dies hatte zur Folge, dass sich der Versicherungsnehmer unmittelbar nach der bereits erfolgten Unterzeichnung des Versicherungsvertrags über mehrere Tage hinweg kein detailliertes Bild von der eingegangenen Verbindlichkeit und deren Ausmaß machen konnte.

Während dieser Zeit lockten die Versicherungsunternehmen darüber hinaus mit der Bindung der Lebensversicherung an einen Fonds und damit einhergehenden schnellen und hohen Gewinnen. Die derart begründeten Erwartungen wurden aufgrund von Schwankungen auf dem Finanzmarkt jedoch enttäuscht. Neben der Kündigung und dem darauf folgenden Erhalt des auffallend niedrigen Rückkaufwerts, welche zumeist ein großes Verlustgeschäft darstellen, bietet das Nutzen des Widerspruchsrechts eine neue, wirtschaftlich überaus attraktive Alternative. Ein Widerspruch führt dazu, dass der Versicherungsnehmer jeweils so gestellt wird, als hätte er den Versicherungsvertrag niemals unterzeichnet. Er kann daher sämtliche eingezahlte Beträge sowie darüber hinaus sogar Zinsen zurückverlangen.

Wie können wir Ihnen in Sachen Widerspruch Liberty Versicherung helfen?

Rund 60 % der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind nach Schätzungen von Experten fehlerhaft – so auch viele Belehrungen der Liberty Europe Lebensversicherungen. Eine individuelle Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung durch einen erfahrenen Juristen ist daher unumgänglich. Jeder Fall ist einzeln zu bewerten. Manche Fehler sind nicht auf  den ersten Blick erkennbar. Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen allen möglicherweise Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Als besonderer Service wird Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen geboten, um Ihre Erfolgschancen einzuschätzen.

Nach der Inanspruchnahme Ihrer kostenfreien Erstberatung werden Sie dahingehend in Kenntnis gesetzt,

  1. wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  2. ob sich die Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt, und
  3. was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kosten wird.

Sie gehen hierdurch weder ein Risiko noch eine Verpflichtung ein. Profitieren daher auch Sie von unserem Angebot einer kostenfreien Erstberatung.