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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Geblitzt und nicht angeschnallt? Das sind die Konsequenzen

Geblitzt und nicht angeschnallt: Welche Strafen drohen? Und was bedeutet das für die Probezeit? Alles rund um die Anschnallpflicht lesen Sie hier.

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In Deutschland gilt die Anschnallpflicht. Das heißt, alle Insassen in einem Fahrzeug müssen während der Fahrt angeschnallt sein. Wer unangeschnallt geblitzt wird, muss mit Sanktionen rechnen.

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Unangeschnallt geblitzt worden: Die höhere Strafe zählt

Geblitzt und nicht angeschnallt gewesen? Die Strafe wird nicht verdoppelt.

Wer beispielsweise aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten geblitzt wird, hat damit bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen. War die Person dabei nicht angeschnallt, kommt eine zweite hinzu. Obwohl man vermuten könnte, dass die Strafe nun doppelt hart ausfällt, liegt man hier falsch: Betroffene Autofahrer müssen sich nur für den schwerwiegenderen Verstoß verantworten. Gemessen wird die Schwere am Bußgeld laut Bußgeldkatalog. Grundlage für diese Bemessung ist der § 52 des Strafgesetzbuchs (StGB), der die sogenannte Tateinheit beschreibt. Sie besagt: Begeht eine Person mit derselben Handlung mehrere Verstöße, wird nur eine Strafe – nämlich die höhere – fällig.

Ein Beispiel: Ein Autofahrer wird mit 21 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt und war dabei nicht angeschnallt. Das Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht beträgt 30 Euro. Für die 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung werden 70 Euro und einen Punkt fällig. Der Autofahrer muss den schwerwiegenderen – sprich: den teureren Verstoß – zahlen. Also 70 Euro. Den Punkt in Flensburg kassiert er auch.

Nicht angeschnallt – ohne Blitzer: Das sind die Sanktionen

Anders ist es, wenn ein Autofahrer ohne angelegten Gurt von der Polizei erwischt wird – ohne, dass er einen weiteren Verstoß begangen hat. Dann muss er mit folgenden Strafen rechnen:

  • Gurt beim Fahren nicht angelegt: 30 Euro Bußgeld
  • Kind nicht vorschriftsmäßig transportiert: 30 Euro Bußgeld
  • Keine Sicherung beim Transport eines Kindes: 60 Euro und einen Punkt

Die Anschnallpflicht ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sie gilt für alle Insassen eines Fahrzeugs. Ausnahmen der Pflicht gelten beispielsweise beim Rückwärtsfahren und auf Parkplätzen.

Geblitzt: Beifahrer** **nicht angeschnallt – wer zahlt die Strafe?

Für Beifahrer gilt dieselbe Anschnallpflicht wie für den Fahrzeugführer. Hält er sich nicht daran und wird dabei erwischt, wird ein Bußgeld fällig – und zwar vom Beifahrer selbst. Denn jede volljährige Person ist selbst für sich verantwortlich und muss darauf achten, die Regeln einzuhalten. Der Fahrer trägt hier nur für Kinder eine Verantwortung.

Geblitzt und nicht angeschnallt in der Probezeit: Das sind die Folgen

Gerade Fahranfänger fragen sich, welche Auswirkungen es auf ihre Probezeit hat, wenn sie nicht angeschnallt geblitzt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Fahren ohne Sicherheitsgurt zwar mit einem Bußgeld von 30 Euro sanktioniert wird, aber in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Vor einer Verlängerung der Probezeit wegen Verletzung der Anschnallpflicht müssen ungeübte Fahrer also keine Angst haben. Doch wenn Fahranfänger geblitzt wurden, haben sie sich offenbar nicht an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten gehalten und dadurch einen weiteren Verstoß begangen. Waren sie nur bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs, müssen sie keine Probezeit-Verlängerung befürchten. Wer drüber lag, muss damit rechnen, dass die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert wird.

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