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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Lohnt sich ein Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt und wie Sie bei einem Widerspruch vorgehen.

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Geschwindigkeitsüberschreitungen passieren schnell – ob im Stadtverkehr oder auf der Autobahn. Kaum ein Autofahrer ist nicht schon mal in die Blitzerfalle getappt. Da teilweise empfindliche Strafen drohen, fragen sich viele Betroffene, ob und wann sich ein Einspruch lohnt.

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Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Frist nicht verpassen!

Widerspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann lohnt sich der Einspruch?

Flattert ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten, ist der Ärger häufig groß. Einige Autofahrer fühlen sich zu Unrecht oder zu hart bestraft und würden den Brief am liebsten direkt entsorgen. Das ist zwar keine gute Idee – aber akzeptieren muss man die Strafe auch nicht. Jeder Betroffene hat das Recht, einen Bußgeldbescheid anzufechten. Ein solcher Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterliegt jedoch gewissen Auflagen, an die man sich halten muss. Wichtigste Regel: Sich nicht zu viel Zeit lassen! Wer Einspruch einlegen möchte, muss das innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich tun. Geregelt ist das in § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Lohnt sich ein Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Mit dieser Frist im Hinterkopf sollten sich Betroffene im nächsten Schritt überlegen, inwieweit ein Einspruch in ihrem individuellen Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Gründe für einen erfolgreichen Einspruch könnten beispielsweise sein:

  • Der Fahrzeughalter, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, hat den Verstoß nicht selbst begangen.
  • Der Bußgeldbescheid wurde nicht innerhalb der vorgeschriebenen drei Monate nach dem Verstoß zugestellt. Die Ordnungswidrigkeit gilt dann bereits als verjährt.
  • Der Bußgeldbescheid enthält formelle Fehler oder hat wichtige Details weggelassen. Ein Bußgeldbescheid muss über den Verstoß aufklären, Angaben zum Ort und Zeitpunkt machen und die betreffende Vorschrift sowie Beweismittel, wie ein Blitzerfoto, enthalten.
  • Fehler beim Messverfahren: Zum Beispiel falsch aufgestellte Blitzer, nicht geeichte Geräte, falsche Bedienung des Blitzers oder unqualifiziertes Messpersonal.

Einspruch – ja oder nein? Anwalt für Verkehrsrecht kann die Lage einschätzen

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gründe, die einen Einspruch bei einem Geschwindigkeitsverstoß rechtfertigen könnten – und die im Einspruch auch entsprechend aufgezeigt werden sollten. Für die Betroffenen sind sie jedoch in der Regel schwer zu erkennen – auch schon allein deswegen, weil sie keine Akteneinsicht erhalten. Deshalb ist es häufig sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er kann den Bußgeldbescheid prüfen und zügig vollständige Akteneinsicht erhalten. So lässt sich der Erfolg eines Einspruchs gut im Vorfeld einschätzen. Außerdem hilft ein Anwalt dabei, den Einspruch korrekt zu formulieren und fehlerfrei zu gestalten.

Wichtig: Viele Autofahrer, die über 21 km/h zu schnell waren, denken über einen Einspruch nach. Das liegt daran, dass ab dieser Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte fällig werden. Befinden sich davon bereits mehrere auf dem Punktekonto in Flensburg, winkt ganz schnell das Fahrverbot. 21 km/h sind also eine Geschwindigkeitsmarke, an der die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog strenger werden. Wie sinnvoll ein Einspruch ist, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Wiederholungstäter: Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung meist zwecklos

Vor allem sogenannte Wiederholungstäter haben häufig Interesse daran, einen Bußgeldbescheid anzufechten. Wiederholungstäter sind Fahrer, die innerhalb von zwölf Monaten bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h erwischt wurden. Sie müssen in der Regel mit noch härteren Sanktionen rechnen – meist mit einem Fahrverbot. Die Hoffnung auf einen erfolgreichen Einspruch ist jedoch in der Regel unberechtigt. Gegenüber Wiederholungstätern kennen die Behörden üblicherweise keine Gnade. In Einzelfällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrverbot höchstens in eine Geldstrafe umwandeln.

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Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

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Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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