Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Handy in der Hand am Steuer: Ist das erlaubt?

Handy in der Hand am Steuer: Welche Strafen drohen, wenn Autofahrer zwar nicht Telefonieren, aber beim Halten des Handys erwischt werden?

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Hinterm Steuer ist kein guter Ort, um zu telefonieren oder zu surfen. Wer Auto fährt, sollte nicht abgelenkt sein – denn so können schwere Unfälle entstehen. Deshalb ist der Gesetzgeber hier streng: Er untersagt nicht nur das Telefonieren; Autofahrer dürfen das Handy auch nicht in der Hand halten.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Ein Punkt und Bußgeld: Handy in der Hand wird bestraft

Das Handy in der Hand beim Autofahren? Viele glauben, das sei kein Problem – schließlich telefoniere man ja nicht. Das ist jedoch ein Irrglaube. Wer sein Handy am Steuer nutzt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf.

Geregelt ist die Handynutzung in § 23 Abs 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier steht sinngemäß geschrieben: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen, wenn

  • das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird,
  • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
  • dem Gerät nur ein kurzer Blick zugewandt wird – zum Beispiel für ein Blick auf das Navi. Aber auch das ist nur dann erlaubt, wenn die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse es zulassen.

Handy in der Hand im Auto verboten – Telefonieren mit Freisprechanlage erlaubt

Kurz gesagt: Das Handy gehört während der Fahrt weder ans Ohr noch in die Hand. Es gibt jedoch noch ein Schlupfloch für alle, die selbst am Steuer nicht ohne ihr Handy sein können: Wer eine Handyhalterung im Auto hat und über die Freisprechanlage telefoniert, muss mit keiner Bestrafung rechnen.

Bußgeldkatalog: Handy in der Hand kann teuer werden

Wer mit dem Handy in der Hand beim Fahren erwischt wird, muss mit folgenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen:

Vorwurf Bußgeld Punkte Fahrverbot
Fahren mit Handy in der Hand als Kraftfahrer 100 Euro 1
Fahren mit Handy in der Hand, wodurch eine Gefährdung entstand 150 Euro 2 1 Monat
Fahren mit Handy in der Hand und entstandener Sachbeschädigung 200 Euro 2 1 Monat

Blitzerfoto mit Handy in der Hand? Wie geht es jetzt weiter?

Das Handy in der Hand am Steuer ist ein Verstoß gegen die StVO.

Viele Autofahrer fragen sich, was eigentlich passiert, wenn sie mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt wurden – aber ohne zu telefonieren. Auch dann wird vermutlich zwei Wochen später ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegen, denn das Blitzerfoto kann durchaus als Beweismittel für den Verstoß dienen. Wer mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde, hat zwei Ordnungswidrigkeiten begangen: Er ist erstens zu schnell gefahren und hatte zweitens das Handy in der Hand. In diesem Fall wird beides als sogenannte Tateinheit zusammengefasst, weil beide Verstöße zur selben Zeit und am selben Ort stattgefunden haben. Deshalb müssen Betroffene auch nicht beide Bußgelder voll bezahlen, sondern nur das höhere. Allerdings kann dieses von der Behörde angemessen aufgestockt werden. Auch ein etwaiges Fahrverbot kann sich bei tateinheitlichen angemessen erhöhen. Maximal sind allerdings drei Monate möglich. Punkte in Flensburg werden nicht addiert. Hier tritt lediglich die höchste vorgesehene Strafe in Kraft.

Handy in der Hand: Ist ein Einspruch sinnvoll?

Wer den Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs Handy in der Hand am Steuer nicht akzeptieren möchte, hat in der Regel zwei Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Ob das sinnvoll ist, lässt sich leider nicht allgemein beantworten, dazu muss jeder Fall ganz individuell betrachtet werden.

Manchmal kommt es beispielsweise vor, dass die Behörde einige Formfehler macht und die oben genannte Tateinheit beispielsweise nicht beachtet. Solche Fehler können dazu führen, dass ein Einspruch tatsächlich erfolgreich sein kann. Allerdings ist das für den Laien schwer zu erkennen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Er kann Akteneinsicht nehmen und Betroffenen eine Einschätzung geben, wie hoch die Chance für einen erfolgreichen Einspruch beim Handyverstoß sein wird.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg