Bei 888 müssen Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Sportwetten getrennt betrachtet werden. Ob Verluste zurückgefordert werden können, richtet sich nach Spielzeitraum, Domain, Produkt, damaligem Rechtsträger, tatsächlichem Spielort und der damals geltenden deutschen Erlaubnis.
Stand: 27. August 2026. Die amtliche GGL-Whitelist wurde zuletzt am 14. August 2026 aktualisiert. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Fabrice Hermes.
- 888 heute: Erlaubnisse nach Domain und Produkt
- Wann historische Verluste geprüft werden können
- Welche Fakten im Einzelfall zählen
- Fragen zu 888-Verlusten
888 heute: Erlaubnisse nach Domain und Produkt
Die amtliche GGL-Whitelist führt die 888 Germany Limited derzeit mit mehreren getrennten Angeboten: 888.de und 888poker.de für Online-Poker sowie 888.de und 888slots.de für virtuelle Automatenspiele, jeweils mit erstmaligem Erlaubnisdatum 24. Januar 2023. Für 888sport.de nennt sie eine erstmalige Sportwetten-Erlaubnis vom 30. Juni 2021 und eine Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022.
Der heutige Status darf nicht pauschal auf andere Domains, Produkte, Rechtsträger oder frühere Zeiträume übertragen werden. Nach § 4 GlüStV 2021 kommt es auf die Erlaubnis für das konkrete Angebot an.
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Jetzt kostenlos prüfenWann historische 888-Verluste geprüft werden können
Für Einsätze aus Zeiträumen ohne einschlägige deutsche Erlaubnis können Rückforderungsansprüche insbesondere aus §§ 134 und 812 BGB in Betracht kommen. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. April 2026 in C-440/23 bestätigt, dass nationale Verbote bestimmter Online-Glücksspiele und zivilrechtliche Rückabwicklungsfolgen unionsrechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Eine aktuelle Erlaubnis macht ältere Verträge nicht rückwirkend wirksam. Sie bedeutet aber ebenso wenig, dass jeder frühere Verlust automatisch erstattet werden muss. Bei 888 ist besonders wichtig, ob auf 888.de, 888poker.de, 888slots.de, 888sport.de oder einer früheren Domain gespielt wurde und welcher Rechtsträger das konkrete Spielkonto führte.
Welche Fakten im Einzelfall zählen
- Datum, Höhe und Empfänger jeder Zahlung
- Domain und Produkt: Poker, Slots oder Sportwetten
- damaliger Vertragspartner und Kontobetreiber
- tatsächlicher Spielort, einschließlich möglicher Schleswig-Holstein-Bezüge
- Kenntnis vom möglichen Erlaubnisverstoß und Verjährung
Eine Übersicht über die rechtlichen Voraussetzungen und den Ablauf finden Sie auf unserer zentralen Themenseite zu Casino- und Sportwettenverlusten. Dort können Sie die Daten auch über die kostenlose Erstprüfung übermitteln.
Fragen zu 888-Verlusten
Ist 888 heute in Deutschland erlaubt?
Für die genannten Domains und Produkte weist die GGL-Whitelist Erlaubnisse der 888 Germany Limited aus. Andere Domains oder frühere Rechtsträger sind davon nicht automatisch umfasst.
Warum muss zwischen Poker, Slots und Sportwetten unterschieden werden?
Die Erlaubnisse sind produkt- und domainbezogen und begannen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Deshalb kann derselbe Markenname allein den damaligen Rechtsstatus nicht beantworten.
Können Verluste vor dem jeweiligen Erlaubnisdatum prüfbar sein?
Ja, eine Prüfung kann sinnvoll sein. Erforderlich ist aber der Abgleich des konkreten Angebots mit der damaligen Erlaubnislage sowie den weiteren Anspruchsvoraussetzungen.
Wie wird die Verjährung bestimmt?
Die regelmäßige Verjährung und ihr Beginn richten sich insbesondere nach §§ 195 und 199 BGB. Eine pauschale Aussage allein anhand des Verlustjahres ist nicht verlässlich.
Quellen und weitere Einordnungen
- GGL: amtliche Whitelist erlaubter Anbieter
- § 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021
- EuGH, Urteil vom 16. April 2026 – C-440/23
- BGH, Verfahren I ZR 53/23 zu Online-Poker
Weitere passende Informationen finden Sie in unserer Einordnung zur BGH-Rechtsprechung bei Sportwetten.
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