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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Temposünder: Die Strafen im Verkehrsrecht im Überblick

Temposünder müssen laut Bußgeldkatalog mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten rechnen. Lesen Sie hier, was Verkehrssünder erwartet.

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Zu schnelles Fahren gehört zu den häufigsten Gründen für schwere Verkehrsunfälle. Und obwohl das eigentlich jeder weiß, nehmen es viele Autofahrer mit der Geschwindigkeit nicht so genau. Dabei leben Temposünder auf gefährlichem Fuß – nicht nur weil die Gefahr für Unfälle steigt, sondern auch, weil der Bußgeldkatalog viele hohe Strafen für sie bereithält, wenn sie geblitzt werden.

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Wer ist nach dem Gesetz ein Temposünder?

Temposünder werden mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog belegt.

Autofahrer müssen sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Geregelt sind sie im § 53 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Innerorts liegt die Höchstgrenze für Autofahrer, die mit einem Pkw mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind, in der Regel bei 50 km/h, falls ein Verkehrsschild nichts anderes anzeigt. Wer außerorts unterwegs ist, zum Beispiel auf einer Landstraße, darf nicht schneller als 100 km/h fahren. Temposünder, die sich nicht daran halten, müssen mit Sanktionen rechnen. Folgende Fahrzeuge dürfen außerorts sogar nur 80 km/h fahren:

  • Pkw mit Anhänger
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse, auch wenn Sie mit einem Gepäckanhänger ausgestattet sind
  • Lkw und Wohnmobile, die eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen haben mit Anhänger

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot: Das sieht der Bußgeldkatalog für Verkehrssünder vor

Trotz der klaren Regelungen rasen täglich Temposünder durch die Orte und über die Autobahn. Temposünder sollten sich jedoch vor dem Bußgeldkatalog in Acht nehmen – der eigentlich ganz korrekt Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt und die Vorschriften zu Verwarnungen, Geldbußen und Fahrverboten im Straßenverkehr beinhaltet. Der Bußgeldkatalog für Verkehrssünder gilt bundeseinheitlich.

Werden Temposünder geblitzt oder geraten sie in eine Verkehrskontrolle, erwartet sie folgender aktueller Strafenkatalog. Geschwindigkeitsverstöße durch Verkehrssünder auf der Autobahn und außerorts:

geblitzt mit... Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
… bis zu 10 km/h zu viel 20 € wohl nicht
… 11-15 km/h zu viel 40 € wohl nicht
… 16-20 km/h zu viel 60 € wohl nicht
… 21-25 km/h zu viel 100 € 1 hier prüfen**
… 26-30 km/h zu viel 150 € 1 (1 Monat)* hier prüfen**
… 31-40 km/h zu viel 200 € 1 (1 Monat)* hier prüfen**
… 41-50 km/h zu viel 320 € 2 1 Monat hier prüfen**
… 51-60 km/h zu viel 480 € 2 1 Monat hier prüfen**
… 61-70 km/h zu viel 600 € 2 2 Monate hier prüfen**
über 70 km/h zu viel 700 € 2 3 Monate hier prüfen**

* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde. Geschwindigkeitsverstöße durch Temposünder innerorts (aktueller Bußgeldkatalog nach der StVO-Novelle 2021):

geblitzt mit... Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
… bis zu 10 km/h viel 30 € wohl nicht
… 11-15 km/h zu viel 50 € wohl nicht
… 16-20 km/h zu viel 70 € wohl nicht
… 21-25 km/h zu viel 115 € 1 hier prüfen**
… 26-30 km/h zu viel 180 € 1 (1 Monat)* hier prüfen**
… 31-40 km/h zu viel 260 € 1 1 Monat hier prüfen**
… 41-50 km/h zu viel 400 € 2 1 Monat hier prüfen**
… 51-60 km/h zu viel 560 € 2 2 Monate hier prüfen**
… 61-70 km/h zu viel 700 € 2 3 Monate hier prüfen**
… über 70 km/h zu viel 800 € 2 3 Monate hier prüfen**

* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde Wichtig: Temposünder, die im Ausland geblitzt werden, müssen mitunter mit höheren Strafen rechnen.

Können Temposünder Einspruch einlegen?

Jeder, der das Gefühl hat, fälschlicherweise oder unangemessen bestraft worden zu sein, darf Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn man den Geschwindigkeitsverstoß gar nicht selbst begangen hat, aber als Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid zugestellt bekommt, oder weil der Toleranzabzug nicht berücksichtigt wurde. Ob ein Einspruch aber tatsächlich Erfolg hat, ist für den Laien häufig schwer einzuschätzen. Deshalb macht es Sinn, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Er kann den Bußgeldbescheid beispielsweise auf Formfehler prüfen und zügig Akteneinsicht nehmen. So erhalten Verkehrssünder eine fundierte Einschätzung zu ihrer Situation.

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Vorwurf

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Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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