LG Berlin: Techno-Viking wird an Gewinn beteiligt
Die ungewollte mediale Karriere eines Mannes, der als „Techno Viking“ unfreiwillig Berühmtheit erlangt hatte, scheint nun zu Ende zu sein. Vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin, Urt. v. …
WeiterlesenVON RUEDEN JOURNAL · BERLIN
49 Beiträge in diesem Rechtsgebiet
BEITRÄGE DURCHSUCHEN
01
Die ungewollte mediale Karriere eines Mannes, der als „Techno Viking“ unfreiwillig Berühmtheit erlangt hatte, scheint nun zu Ende zu sein. Vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin, Urt. v. …
Weiterlesen ↗
02
Mit Urteil vom 27.06.2013 (Az.: C-457/11 bis C-460/11) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für die Vervielfältigung geschützter Werke durch Drucker oder PCs eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden …
Weiterlesen ↗
03
Zugunsten mehrerer Fernsehsender entschied der EuGH in seinem Urteil vom 07.03.2013 (Az.: C-607/11), dass die Weiterverbreitung von Sendeprogrammen durch Livestreaming im Internet gegen europäisches Recht verstößt. Eine derartige …
Weiterlesen ↗
04
Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob durch die Einbindung eines Videos auf eine Webseite mit Hilfe der sogenannten „Framing“-Funktion das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzt wird, dem Europäischen Gerichtshof …
Weiterlesen ↗
05
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt das sogenannte „Framing“ möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung dar. Das ergab sich aus der mündlichen Verhandlung vom 18.04.2013. Eine Entscheidung wird jedoch erst am …
Weiterlesen ↗
06
Mit Urteil vom 07.03.2013 (Az.: C-607/11) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Fernsehsender die Weiterverbreitung ihrer Sendungen über das Internet mittels Livestreaming untersagen können. Denn es handelt …
Weiterlesen ↗Die Internet-Videorecorder «Shift.TV» und «Save.TV» greifen in das Recht der Fernsehsender RTL und Sat.1 auf Weitersendung ihrer Funksendungen ein. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 11.04.2013 entschieden. …
Weiterlesen ↗Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen