Sexualstrafrecht
Vorwurf Cybergrooming (§ 176b StGB)
Ein Chatverlauf ist kein vollständiger Sachverhalt. Wir prüfen, wer mit wem schrieb, welches Alter bekannt war und was tatsächlich angebahnt werden sollte.
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Worum es geht
§ 176b StGB stellt das Einwirken auf ein Kind unter Strafe, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder kinderpornografische Inhalte herzustellen, meist über Messenger, Spiele-Chats oder soziale Netzwerke.
Seit 2020 ist auch der Versuch strafbar, wenn der Kontakt in Wahrheit kein Kind war, sondern ein Elternteil oder ein verdeckter Ermittler, der Beschuldigte aber von einem Kind ausging.
Nicht jeder Chat mit Minderjährigen ist Cybergrooming. Es braucht ein zielgerichtetes Einwirken, eine sexuelle Zielrichtung und die Vorstellung, mit einem Kind zu schreiben.
Strafrahmen
Strafrahmen
- Cybergrooming, § 176b Abs. 1
- 3 Monate bis 5 Jahre
- Versuch bei vermeintlichem Kind, Abs. 3
- strafbar
- Kommt es zu Handlungen
- §§ 176, 176a StGB
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Vollständigkeit
Screenshots sind Ausschnitte. Plattformdaten und Geräteauswertung zeigen den ganzen Verlauf.
Zuordnung
Nutzername, Gerät, IP-Adresse und Login müssen zu Ihnen führen, nicht nur zu einem Anschluss.
Altersvorstellung
Was wurde über das Alter gesagt, gezeigt oder angenommen, und wann?
Nicht weiterchatten, nichts löschen, keine Entschuldigung.
Jede Nachricht nach Bekanntwerden des Vorwurfs wird gelesen, auch das Löschen. Geräte bleiben, wie sie sind.
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