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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Arbeitsrecht · Kündigung

Kündigung erhalten oder selbst gekündigt? – Was Sie jetzt wissen müssen!

Fristlos oder fristgemäß, verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt: Die Kündigungsform entscheidet über Ihre Rechte, über Arbeitslosengeld und Sperrzeit. Hier erfahren Sie, worauf es nach einer Kündigung ankommt.

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Einordnung

Erst die Kündigungsform, dann die Frage nach Grund und Wirksamkeit

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung: Beschließt eine Vertragspartei, das Arbeitsverhältnis zu beenden, muss die andere das zunächst hinnehmen. Entscheidend ist aber, um welche Kündigungsform es sich handelt. Davon hängt ab, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder eine Sperrzeit droht.

Der gesetzliche Kündigungsschutz verlangt für eine wirksame Arbeitgeberkündigung außerdem einen Grund: verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt. Ausnahmen gelten etwa in der Probezeit und im Kleinbetrieb.

Selbst Formfehler im Kündigungsschreiben können die Entlassung unwirksam oder zumindest anfechtbar machen. Gerade nach einer fristlosen Kündigung lohnt sich deshalb die Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Kündigungsformen

Ordentlich oder außerordentlich: Das sind die Unterschiede

Im Hinblick auf die Kündigungsfrist lassen sich zwei Kündigungsformen unterscheiden.

Fristgemäße (ordentliche) Kündigung

  • Kündigungsfrist wird eingehaltenDie gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit ihrem Ablauf.
  • Keine Arbeitslosengeld-SperreBei einer ordentlichen Kündigung wird keine Sperre beim Arbeitslosengeld verhängt.
  • Freistellung möglichFür die Zeit der Kündigungsfrist ist unter Umständen eine Freistellung des Arbeitnehmers möglich.
  • Der RegelfallDie meisten Kündigungen sind ordentliche Kündigungen.

Fristlose (außerordentliche) Kündigung

  • Sofortige WirkungDas Arbeitsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung bei Zugang der Kündigung.
  • Meist SperrfristMeistens verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
  • Nur aus wichtigem GrundMeist muss ein schweres Fehlverhalten vorliegen, das keiner vorherigen Abmahnung bedarf, etwa sexuelle Belästigung oder Arbeitsverweigerung.
  • Enge VoraussetzungenDie engen rechtlichen Voraussetzungen bieten oft Möglichkeiten, Fehler auf Arbeitgeberseite nachzuweisen. Lassen Sie das Schreiben prüfen.

Checkliste

Das sollten Sie nach einer Kündigung klären

01Kündigungsform feststellenFristgemäß oder fristlos? Davon hängt ab, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten oder eine Sperrzeit droht.
02Kündigungsgrund prüfenVerhaltens-, personen- oder betriebsbedingt? Ohne Grund darf der Arbeitgeber nur ausnahmsweise kündigen, etwa in der Probezeit oder im Kleinbetrieb.
03Formfehler suchenFormfehler im Kündigungsschreiben können die Entlassung unwirksam oder zumindest anfechtbar machen.
04Sozialauswahl hinterfragenBei betriebsbedingter Kündigung muss eine Sozialauswahl stattfinden. In größeren Unternehmen gilt oft ein Sozialplan, etwa mit Abfindung.
05Änderungskündigung erkennenBei einer Änderungskündigung haben Sie die Wahl: geänderte Bedingungen annehmen oder die Entlassung akzeptieren.
06Überstunden und ResturlaubKlären Sie, ob Überstunden abgebaut oder ausgezahlt werden und ob Resturlaub genommen oder finanziell ausgeglichen wird.
07Kündigungsschutzklage abwägenSie möchten sich wehren? Wir helfen bei der Entscheidung, ob eine Kündigungsschutzklage in Betracht kommt.
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Typische Konstellationen

Kündigungsgründe und Sonderfälle

Verhaltensbedingte Kündigung

Grundlage ist eine erneute, zuvor abgemahnte schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Im Ausnahmefall kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden. Bei der Tatkündigung ist der Kündigungsgrund erwiesen, etwa ein Diebstahl. Eine außerordentliche, fristlose Entlassung ist nur aus wichtigem Grund möglich: Meist muss ein schweres Fehlverhalten vorliegen, das keiner vorherigen Abmahnung bedarf.

Personenbedingte Kündigung

Der Arbeitnehmer kann aus Gründen, die in seiner Person liegen, seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. Das kann eine chronische Krankheit sein oder der Verlust des Führerscheins bei einem Kraftfahrer. Eine Sonderform ist die Verdachtskündigung: Der Arbeitgeber kündigt bereits auf den dringenden Verdacht hin, dass eine Pflichtverletzung oder Straftat begangen wurde. Auch eine Druckkündigung ist möglich, wenn Dritte vom Arbeitgeber verlangen, einen bestimmten Arbeitnehmer zu entlassen.

Betriebsbedingte Kündigung

Meldet ein Betrieb Insolvenz an oder führen Betriebsveränderungen dazu, dass einzelne Arbeitnehmer gehen müssen oder sogar Massenentlassungen nötig sind, ist der Kündigungsgrund betriebsbedingt. Bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter muss eine Sozialauswahl stattfinden: Zuerst werden diejenigen entlassen, die es weniger hart trifft. In größeren Unternehmen erfolgt die Kündigung nach Sozialplan. Er soll die Nachteile für gekündigte Arbeitnehmer abmildern, zum Beispiel in Form einer Abfindung.

Ausbildung, Probezeit, Kleinbetrieb, Gegenkündigung

Für Kündigungen während einer Ausbildung gelten eigene Regeln: Nach der Probezeit dürfen Azubis nicht ordentlich gekündigt werden, nur fristlos. In der Probezeit und im Kleinbetrieb sind Kündigungen ohne Grund erlaubt. Unter gewissen Umständen ist zudem eine Gegenkündigung möglich: Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer, der bereits selbst gekündigt hat, nachträglich fristlos oder mit kürzerer Frist kündigen. Umgekehrt kann der Arbeitnehmer nach einer Arbeitgeberkündigung eine Gegenkündigung aussprechen.

Häufige Fragen

Was Arbeitnehmer nach einer Kündigung wissen möchten

Bekomme ich nach einer Kündigung Arbeitslosengeld?

Das hängt von der Kündigungsform ab. Bei einer fristgemäßen, ordentlichen Kündigung wird keine Sperre verhängt. Nach einer fristlosen Kündigung verhängt die Agentur für Arbeit meistens eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Was ist eine Änderungskündigung?

Der Arbeitgeber kündigt und bietet zugleich geänderte, meist schlechtere Arbeitsbedingungen an. Sie haben dann die Wahl, ob Sie das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortführen oder die Entlassung akzeptieren.

Kann eine Kündigung wegen Formfehlern unwirksam sein?

Ja. Selbst Formfehler im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers können die Entlassung unwirksam oder zumindest anfechtbar machen. Besonders nach einer fristlosen Kündigung lohnt die Prüfung, weil die engen Voraussetzungen oft Angriffspunkte bieten.

Darf der Arbeitgeber ohne Grund kündigen?

Grundsätzlich nicht. Der gesetzliche Kündigungsschutz lässt eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zu. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Kündigungen in der Probezeit oder im Kleinbetrieb.

Was passiert mit Überstunden und Resturlaub?

Diese Fragen tauchen nach einer Kündigung häufig auf: Müssen Überstunden innerhalb der Kündigungsfrist abgebaut werden oder können sie ausgezahlt werden? Muss der Resturlaub vor Ablauf der Frist genommen werden oder ist ein finanzieller Ausgleich möglich? Wir prüfen Ihre Ansprüche im Einzelfall.

Gelten für Auszubildende andere Regeln?

Ja. Nach der Probezeit dürfen Azubis nicht ordentlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber kann dann nur fristlos kündigen.

Ausführlich: Kündigung erhalten oder selbst gekündigt? – Was Sie jetzt wissen müssen!

Eine Kündigung ist immer eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, beschließt eine der beiden Vertragsparteien aus dem Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, muss die andere Partei dies mehr oder weniger akzeptieren.


Kündigung mit oder ohne Kündigungsfrist?

Kündigung im Arbeitsrecht

Wird ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt, ist zunächst einmal wichtig, festzustellen, um welche Kündigungsform es sich handelt. Davon hängt nämlich ab, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder ob ihn eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erwartet.

Im Großen und Ganzen lassen sich zwei Kündigungsformen im Hinblick auf die Kündigungsfristen unterscheiden:

  • Fristgemäße oder ordentliche Kündigung: Die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist wird eingehalten und eine Arbeitslosengeld-Sperre wird nicht verhängt. Für die Zeit der Kündigungsfrist ist unter Umständen auch eine Freistellung des Arbeitnehmers möglich.
  • Fristlose oder außerordentliche Kündigung: Das Arbeitsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung bei Zugang der Kündigung. Meistens verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Eine außerordentliche Entlassung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Meist muss ein schweres Fehlverhalten vorliegen, das keiner vorherigen Abmahnung bedarf (etwa sexuelle Belästigung oder Arbeitsverweigerung). Die meisten Kündigungen sind ordentlich.

Für Kündigungen während einer Ausbildung gelten nicht dieselben Regelungen wie für andere Arbeitsverhältnisse. So dürfen Azubis nach der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden. Nur fristlose Kündigungen sind durch den Arbeitgeber möglich.

Unter gewissen Umständen ist auch eine Gegenkündigung nach einer Kündigung möglich. So kann der Arbeitgeber beispielsweise einen Arbeitnehmer, der bereits selbst gekündigt hat, nachträglich fristlos oder mit kürzerer Kündigungsfrist kündigen. Oder der Arbeitnehmer kann eine Gegenkündigung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber aussprechen.

Arbeitgeberkündigung: Nicht ohne Kündigungsgrund

Damit eine Kündigung wirksam ist, sieht der gesetzliche Kündigungsschutz vor, dass der Arbeitgeber nur aus drei beziehungsweise vier Gründen kündigen darf. So lassen sich zusätzlich folgende Kündigungsformen dem Grund nach unterscheiden:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Eine erneute, zuvor abgemahnte schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegt vor. Arbeitnehmer können aufgrund eines Fehlverhaltens im Ausnahmefall auch ohne Abmahnung gekündigt werden.
  • Personenbedingte Kündigung und krankheitsbedingte Kündigung: Ein Arbeitnehmer kann aus Gründen, die in seiner Person liegen, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Der Grund kann eine chronische Krankheit oder aber der Verlust des Führerscheins eines Kraftfahrers sein. Eine Sonderform der personenbedingten Entlassung ist die Verdachtskündigung. Im Gegensatz zur (verhaltensbedingten) Tatkündigung, bei der der Kündigungsgrund erwiesen ist (etwa Diebstahl), kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auch auf den dringenden Verdacht hin, eine Pflichtverletzung oder Straftat begangen zu haben, kündigen. Auch eine Druckkündigung ist möglich; dabei wird der Arbeitgeber von Dritte unter Druck gesetzt, die von ihm verlangen, einen bestimmten Arbeitnehmer zu entlassen.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Meldet ein Betrieb Insolvenz an oder führen Betriebsveränderungen dazu, dass einzelne Arbeitnehmer gehen müssen oder sogar Massenentlassungen nötig sind, ist der Kündigungsgrund betriebsbedingt. Bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter muss eine Sozialauswahl stattfinden, sodass zuerst diejenigen entlassen werden, die es weniger hart trifft. Bei größeren Unternehmen findet die Kündigung nach Sozialplan statt. Ein Sozialplan soll die sich für gekündigte Arbeitnehmer ergebenden Nachteile abmildern, zum Beispiel in Form einer Abfindung.

Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen Kündigungen ohne Grund erlaubt sind. Das gilt zum Beispiel für Kündigungen in der Probezeit oder für Kündigungen im Kleinbetrieb.

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Nicht jede Kündigung führt zum Jobverlust

Gekündigt zu werden, bedeutet nicht zwangsläufig, ohne Arbeit dazustehen, denn es kann auch vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine Änderungskündigung ausspricht. Dann hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er unter geänderten (meist schlechteren) Arbeitsbedingungen sein altes Arbeitsverhältnis fortführt oder ob er die Entlassung akzeptiert.

Ansprüche des Arbeitnehmers bei Entlassung

Mit der Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber und auch, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, tauchen häufig Fragen zu den arbeitnehmerseitigen Ansprüchen auf:

  • Was ist mit den geleisteten Überstunden bei Kündigung? Muss ich die Überstunden innerhalb der Kündigungsfrist abbauen oder kann ich mir Überstunden auszahlen lassen?
  • Und was ist mit meinem Urlaubsanspruch bei Kündigung? Muss ich den Resturlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist nehmen? Ist auch ein finanzieller Ausgleich für den Resturlaub möglich?

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung

  • Sie möchten sich gegen eine Kündigung wehren? Erfahren Sie mehr über die Kündigungsschutzklage und Ihre Erfolgsaussichten.
  • Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Prüfen Sie die Konditionen sorgfältig.
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Kündigungsschreiben: Wirksam, oder nicht?

Kündigungsformen Arbeitsrecht

Vor allem, wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigen will, wird er sich fragen, welche formalen und inhaltlichen Aspekte im Kündigungsschreiben er beachten muss, damit es auch rechtskräftig ist. Und möglicherweise steht später auch die Frage im Raum, ob eine Rücknahme der Kündigung möglich ist, weil es mit dem neuen Job nun doch nichts wird.

Wissen darüber, welcheVoraussetzungen ein Kündigungsschreiben erfüllen muss, um wirksam zu sein, kann bei Erhalt einer Kündigung von Vorteil sein. Selbst Formfehler im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers können dieEntlassung unwirksamoder zumindest anfechtbar machen.

Insbesondere nach einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, ist anzuraten, das Kündigungsschreiben durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Die engen rechtlichen Voraussetzungen für außerordentliche Kündigungen bieten oft Möglichkeiten, Fehler auf Arbeitgeberseite nachzuweisen.

Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?

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Arbeitsrechtliche Themen im Überblick

Diese Übersicht führt zu den zentralen Teilthemen und nächsten Entscheidungsschritten.

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