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Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen ihre Beiträge regelmäßig. Allein im März 2021 lag der Versicherungsbeitrag um 5,3 Prozent über dem des Vorjahresmonats. Nicht immer die sind Beitragserhöhungen einer PKV ausreichend begründet. Diese fehlenden Begründungen bemängeln zahlreiche Gerichte – darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH). Die Gerichte haben einige Versicherer daher zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge verurteilt.
Im Dezember 2020 hat der BGH bereits entschieden, dass private Krankenversicherer die Erhöhung der Beiträge begründen müssen – ein Standardschreiben ohne weitere Angaben reicht nicht aus (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Liegt dieser formelle Fehler vor, lassen sich die Beiträge anteilig zurückerstatten. Liegt ein materieller Fehler vor – wenn ein Grund für die Beitragserhöhung angegeben wurde, der aber nicht zutrifft –, können zu viel gezahlten Beiträge ebenfalls zurückgefordert werden. Diese beiden Fälle – formelle und materielle Fehler bei der Erhöhung durch die PKV – sind die rechtlichen Aufhänger für eine Rückforderung durch den Versicherungsnehmer.
Verbraucher müssen aber individuell prüfen lassen, ob die Beitragserhöhung tatsächlich nicht ausreichend begründet wurde oder ob die mitgeteilte Begründung mangelhaft war. Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN prüfen die Schreiben Ihrer Versicherung, beraten Sie zu Ihren Rechten und reichen gegebenenfalls Klage bei Gericht ein. Dabei prüfen wir Ihre PKV-Erhöhungen der letzten zehn Jahre und berechnen unter Berücksichtigung möglicher Verjährungsfristen, welche Beiträge mindestens ab dem 1. Januar 2019 zurückerstattet werden können. Beauftragen Sie uns jetzt und holen Sie sich Ihre zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge zurück!
"Ich kann nur sagen, alles Top. Kann nur Positives berichten."
Hr. Schlosser
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